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3 Wachtmeister,
16 Schutzmänner
der uniformirten Schutzmannschaft in Charlottenburg
in vierteljährlichen Theilbeträgen im Voraus zahlbare Stellenzulagen im Jahresbetrage bis zu 200 M.
Nationale
des. vom 1H schen Regt. Nr. .,, welcher in Gemäßheit der nachfolgenden
Bedingungen zur Einstellung in die Berliner (Charlottenburger) Schutzmannschaft in Vorschlag gedracht wird.
1|Vor= und Zuname:
2 Geburtstag: derr. T 18
3 Geburtsort Kreis Proving ...
4 Religion:
5 Cinilverhältnisse vor dem Eintritte:
6 Militär-Dienstzeit:
vom. .. 18. bis . %##n ... 18. beim .. Regt. VNr. —. Jahre Mon..Tage.
vom .. .. 18.. bis .. icu ..... 18.. beim ... Regt. Nr. . .. .. Jahre .. Mon. .. Tage.
vom .. tcin ...... EEII 18.. beim .. . Regt. Nr ’y .. Mon. .Tage.
Beförderung:
zum . ... . ... am .. . ... 18
zum ..... ... am ien .. . ... 18
zum ... . . ... am u. . .. 18 ...
Der 2. hat hiernach gedient: Ueberhaupt . Jahre Mon. Tage.
7|Größe: 1 Meter . Centimeter.
8-Orden und Ehrenzeichen:
9 Feldzüge:
10| Der 29. ist verheirathet, hat .. Söhne, Töchter. «
11UrtheilüberkörperlicheundmoralischeEigenschaften,FührungunbeklangteDteaftkenakmssu.
Dek2c......... besitzt den unverletzten Ruf der Treue, Ehrlichkeit, Nüchternheit und eines
untadelhaften Lebens, hat auch wegen eines gemeinen Vergehens niemals eine Strafe erlitten, sich
vielmehr mit Ausnahme der in dem anliegenden Auszuge aus den Strafblichern benannten Dienst-
vergehen geführt. Er ist von starkem, gesundem Körperbau und guten natürlichen Geistes-
anlagen. Er kann ganz fertig lesen, verständlich schreiben und in den 4 Species rechnen. Sein
Lebenslauf und ein deutsches Diktat, beide von ihm selbst unter Aussicht verfaßt, werden an-
geschlossen, ingleichen eine protolollarische Verhandlung, in welcher der 2. erklärt, daß
er vollkommen schuldenfrei sei, daß ihm vor Abschluß der Verhandlung die Bestimmungen über
Annahme, Anstellung und Entlassung von Schutzmännern genau und ausdrücklich bekannt gemacht
seien, und daß er sich denselben unterwerfe.
den n 18
Unterschrift des Regiments-Kommandeurs.
Anmerkungen.
1. In den Ausug aus den Strafbüchern sind die im §. 3. B. 1. 2. und C. 1 der Disziplinar-
Strafordnung bezeichneten Strafen nicht aufzunehmen. 4 ·· «
Hat der Vorzuschlagende bei mehreren Regimentern gedient, so sind auch die bei den früheren
Truppentheilen verhängten Strafen anzugeben. * »
2. Das vorstehend erwähnte Protokoll ist von dem untersuchungsführenden Osfizier bz. Auditeur
aufzunehmen und vurch denselben auch die Bekanntmachung der vorstehenden Bestimmungen über
Annahme 2c. der Schutzmänner auszuführen.
No. 179. 9/91. C. 3. v. Spitz.