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Nr. 263.
Versuchsweise Unterstellung einiger Landwehrbezirke im Bezirke des VII. Armeekorps unter die
Kavalleric= und Feld-Artillerie-Brigaden.
Ich bestimme in Erweiterung Meiner Ordre vom 27. Juni 1890 hierdurch: Die Unterstellung der Land-
wehrbezirke I Münster und II Münster, Bochum und Hagen, Essen und Barmen unter die 13. beziehungsweise
die 14. Kavallerie= und die 7. Feld-Artillerie-Brigade wird versuchsweise auf sämmtliche Dienstzweige ausge-
dehnt, so daß die vorgenannten Landwehrbezirke zu diesem Zwecke aus dem Befehlsbereich der 25. beziehungs-
weise 27. und 28. Infanterie-Brigade Musschefdet Das Kriegsministerium hat das Weitere zu veranlassen.
Stuttgart den 8. Oktober 1891.
Wilhelm.
An das Kriegsministerium. v. Kaltenborn.
Kriegsministerium. Berlin den 19. Oktober 1891.
Vorstehende Allerhöchste RabinetsOrdre wird mit dem Bemerken zur Kenntniß der Armee
gebracht, daß die Ausführungsbestimmungen des Kriegsministeriums vom 28. Juli 1890 zur Allerhöchsten
-Rabinete-Ordre vom 27. Juni 1890 — Armee-Verordnungs-Blatt für 1890 Seite 157 — auch ferner in
Kraft bleiben.
No. 510 9. 91. A. 1. v. Kaltenborn.
Nr. 264. »-
Aenderungen in Truppenverbänden und Standorten beim VII. Armeckorps.
Ic bestimme: Zum 1. April 1892 wird der Stab der 23. Infanterie-Brigade von Wesel nach Düseldor
verlegt. Zum gleichen Zeitpunkt treten über: das Infanterie-Regiment Vogel von Falckenstein (7. Westfälisches)
Nr. 56 von der 28. zur 25. Insanterie-Brigade, das 5. Wesifälische Infanterie-Regiment Nr. 53 von der
25. zur 27. Infanterie-Brigade, und das Niederrheinische Füsilier-Regiment Nr. 39 von der 27. zur 28. Infanterie-
Brigade. Das Kriegsministerium hat hiernach das Weitere zu veranlassen.
Hubertusstock den 15. Oktober 1891.
Wilhelm.
An das Kriegsministerium. v. Kaltenborn.
Kriegsministerium. Berlin den 19. Oktober 1891.
Vorstehende Allerhöchste Rabinete,Ordre wird hiervurch zur Kenniniß der Armee gebracht.
No. 50 5/10. 91. A. 1. v. Kaltenborn.
Garnisonen des Stabes sowie der 1., 2., 4. und m KKürassier-Regiments Herzog Friedrich
Enugen von Württemberg (Westpreußischen) r “# P 2. Esrebron Krafl
Auf den Mir gehaltenen Vor timme Ich: Der Stab sowie die 1., 4. und 5. Eskadron Kürasster-
Regiments hetch Friedeich wag bestme ge n — enen) Nr. 5 verbleiben dauernd in Riesen-
burg; die 2. Eskadron ist von Nosenberg nach Riesenburg zu verlegen, sobald daselbst Unterkunft geschaffen
ist. Das Kriegsministerium hat hiernach das Weilere zu veranlassen.
Hubertusstock den 15. Oktober 1891.
Wilhelm.
An das Kriegsministerium. h v. Kaltenborn.
Kriegsministerium. Berlin den 21. Oktober 1891.
Vorstehende Allerhöchste Rabineto, Ordre wird hiervurch zur Kenntniß der Armee gebracht.
No. 504/10. 91. A. 1. v. Kaltenborn.
—mndbbor —