Full text: Armee-Verordnungs-Blatt Fünfundzwanzigster Jahrgang (25)

247 
Kriegsministerium. Berlin den 3. November 1891. 
Nr. 291. 
Anstrich der Werkzeuge des Schmiedes und des Fahnenschmiedes. 
Die Eisentheile der sämmtlichen Werkzeuge des Schmiedes und des Fahnenschmiedes bei dem Feldgeräth der 
gesammten Truppentheile und Depots sind für die Folge nicht mehr mit Oelfarbe zu streichen, sondern mit 
einer Mischung von Lanolin und Terpentinöl (zu gleichen Theilen warm zusammengesetzt) einzufetten. 
No. 190/10. 91. D. 2. v. Kaltenborn. 
  
Kriegsministerium. Berlin den 3. November 1891. 
Nr. 292. 
Veränderungs-Nachweisung Nr. 11 
zum Namentlichen Verzeichniß der für die Dauer des zur Zeit bekleideten Hauptamtes zu Vorsitzenden 
bz. Stellvertretern der Vorsitzenden der Schiedsgerichte im Bereiche der Preußischen Heeresverwaltung 
ernannten Militär-Justiz-Beamten. (Nr. 20 Seite 193/94 Armee-Verordnungs-Blatt für 1885.) 
  
  
Bezirk Sitz Des Vorsitzenden Des Stellvertreters 
2 . . Name und Amts- Name und Amts- 
des Schiedsgerichts Charakter — Wohnort Charakter Wohnort 
  
6 V. Armeekorps Posen Wie bisher Bauuer, 
1 Divisions-Auditeur der Posen 
# 10. Division 
  
  
  
14IXV. Armeekorps Straßburg Lade, Straßburg Wie bisher 
i. E. Ober= und Korps- i. E. 
Auditeur des XV. 
Armeekorps I 
l 
15/XVI. Armeekorps Metz Wie bisher 
Kiy, 
1 Divisions-Auditeur der Metz 
34. Division, Justizrath 
  
  
  
  
  
  
Vorstehende Veränderungs-Nachweisung wird hiermit bekannt gemacht. 
No. 560, 10. 91. D. 3. v. Kaltenborn. 
Kriegsministerium. Berlin den 6. November 1891. 
Nr. 293. 
Wischstricke zu den Schußwaffen 88. 
i Verfolg des Erlasses vom 16. April v. J. Nr. 123/1. 90. D. 1 wird bestimmt, daß das Wachsen und 
Paraffiniren der Wischstricke künftig zu unterbleiben hat. Die bei den Truppen und Artillerie-Depots vor- 
räthigen gewachsten und parasfinirten Wischstricke sind vor dem Gebrauch in heißem Wasser mit Zusatz von 
Soda auszukochen. 
No. 319/10. 91. D. 1. v. Kaltenborn.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.