3 Halsbinden,
3 Tuchhosen,
2 weißleinene Hosen,
2 Drillichhosen,
2 Unterhosen,
1 Mantel,
Paar Tuchhandschuhe, nur für die Stammmannschaft erforderlich; (dem Unteroffizier
2 Paar Lederhandschuhe),
—
Die während des echsmonatigen ba. 1½ jährigen
Paar Stiefel Kommandos sonst noch fällig werdenden Klein-Bekleidungs-
Paar E biefe schul stücke (siehe IV. Zc) sind gleichzeitig mit einzusenden. Als
O- r nürschuhe, * Tragezeit ist nur die etatsmäßige in Ansatz zu bringen.
3 enn ohlen Flecken Die von vornherein mitzugebenden Sohlen und das dritte
3 Hemden (darunter ein neues) Hemd dürfen von den fällig werdenden Stücken nicht
abgerechnet werden.
mit Zubehör (ohne Haarbusch, aber mit Helmüberzug),
— — —
mit Zubehörs),
mit Säbeltasche und Schloß,
mit Zubehör,
–—
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in 2 Rahmen,
das darunter rothe Tuchleisten zum
und 2 Paar Trommelstöcke für den
vorderen Patrontaschen kommen für
egfall.) !ê2½
und Offizierburschen — ist ein
und jeden bis Ende Februar ein-
Uebungszeit erforderlich und gleich
der zu übersenden:
mit Einlage zum Besetzen des Sonntagsrockes; das Aufnähelohn von
vom Lehr-Infanterie-Bataillon in derselben Weise, wie das Sohlen=
(siehe IV. 4) eingezogen.
*) Die Tornister der Gemeinen müssen mit neuem Bodentheil (A. K. O. v. 12. 12. 1889) versehen sein.