Full text: Armee-Verordnungs-Blatt Fünfundzwanzigster Jahrgang (25)

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dienst auf Grund einer unter Anwesenheit eines Regierungs-Kommissars abgehaltenen Entlassungsprüfung 
zu ertheilen, für welche das Reglement von der Aufsichtsbehörde genehmigt ist. 
Die Berechtigung besitzt rückwirkende Kraft bis zum Ostertermin 1890. 
Berlin, den 15. Januar 1891. 
Der Reichskanzler. 
In Vertretung. 
v. Boetticher. 
Kriegsministerium. 
Allgemeines Kriegs-Departement. Berlin den 20. Januar 1891. 
Vorstehendes wird hierdurch zur Kenntniß des Heeres gebracht. 
No. 640/1. 91. A. 1. v. Falckenstein. 
Kriegsministerium. — — 
Militär-Oekonomie-Departement. Nt. 33 Berlin den 20. Januar 1891. 
t. 33. 
Belegung der Kasernenquartiere beurlanbter Offiziere. 
Mit Bezug auf §. 27 der Garnison-Verwaltungs-Ordnung, welcher die näheren Festsetzungen über die 
Wiederbelegung der Kasernenquartiere beurlaubter 2c. Offiziere trifft, wird darauf aufmerksam gemacht, daß, 
wenn dem Truppentheil außer den vorgedachten noch andere Offizier-Kasernenquartiere zur Verfügung stehen, 
die letzteren im Bedarfsfalle sowohl zu dauernder, wie zu nur vorübergehender Belegung zunächst in 
Benutzung zu nehmen sind. 
J. V. 
No. 652/1. 91. B. 4. v. Treskow. 
Kriegsministerium. 
Waffen-Departement. Berlin den 21. Januar 1891. 
Nr. 34. 
Aeuderung des Preisverzeichnisses über Fabrikate des Feuerwerkslaboratorium 8. 
Die im Preisverzeichniß über Fabrikate des Feuerwerkslaboratoriums zu Spandau vom 1. Januar 1889 
Le= Verordnungs-Dlatt für 1889 Seite 22 Nr. 23) unter Ifd. Nr. 136 und 137 für Schellack-Lack und 
chellack-Terpentin-Lack angesetzten Preise werden hiermit aufgehoben. An der betreffenden Stelle des Preis- 
verzeichnisses ist zu setzen: 
136 Schellack-= 1,40 Al. 
  
Nr. 1 1,40 M. 
  
EIIT 
Lack 
137 Terpene: Nr. 21,75 J. 
Nr. 3 1,65 M. 
tin- 
  
  
  
  
No. 463/11. 90. D. 3. Müller.
	        
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