Full text: Armee-Verordnungs-Blatt Fünfundzwanzigster Jahrgang (25)

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e) eigener Verantwortung — Vorschüsse auf Reisekosten und Remunerationen, sowie auf 
Lieferungen und Leistungen. Soweit letztere für Rechnung von Bauten gewährt werden, 
deren Ausführung dem Garnison-Baubeamten unterstellt ist, ist die schriftliche Anweisung 
desselben zur Vorschußzahlung erforderlich; 
s) benn hhesheimigung des technischen Direktionsmitgliedes und Betriebs-Inspektors — Lohn- 
vorsch 
Ferner 7 g ver- Kassen-Kommission die unterschriftliche Vollzehung aller lediglich den Geld- 
verle betreffenden rechnerischen Zusammenstellungen. Abschlüsse rc 
Die Verwaltungs-Kommission besteht aus drei Mitgliedern zrd : 
1. dem technischen Direktionsmitgliede, 
2. einem administrativen ireltonsmitglide und 
3. dem Materialien-Verwalter. 
Der Verwaltungs-Kommission liegt ob unter der Ueberschrift: 
„Verwaltungs-Kommission der Königlichen Gewehrfabrikzu# * 
A. die E— aller Beläge und die Bescheinigung der Rchigtett derselben; 
Durchsicht und Felltelung des gesammten zu beschaffenden Materials und der hiermit 
verbundenen Zu= und Absendungen; 
B. die unterschriftliche Vollziehung: 
1. aller Bestellzette 
2. aleer den Material= bz. Fabrikaten-Verlehr betreffenden Quittungen und Einnahme- 
3. aute wiiameggelne Nachweisungen, Abschlüsse, Rapporte 2c., welche lediglich 
Angaben über Material und Fabrikate 2c. enthalte 
Die Frachtbriefe und Militärfahrscheine sind unter der Ubeerschrift. 
„Materialien-Verwaltung der Königlichen Gewehrfabrik zu 
bis auf Weiteres seitens des Materialien-Verwalters allein zu unterschreiben und mit dem Dienst- 
siegel der betreffenden Gewehrfabrik zu versehen. 
Eine Vertretung des Materialien-Verwalters durch Personen des dem Unteroffizierstande an- 
gehörenden Unter- -Zeugpersonals ist hierbei nicht zulässig; 
.die Prüfung der Arbeitslisten, der #r atlhe für Truppentheile 2c., der Lohnzahlungs- 
P5s für Kagee und Hofarbeiter, überhaupt sämmtlicher Listen 2c., auf Grund derer 
Geldbeträge für Leferungen und Leistungen in Ausgabe bz. Einnahme“ gelangen, und die 
Bescheinigung der Richtigkeit derselben; 
. die Prüfung und Bescheinigung der Einnahme= Atteste in Bezug auf die Angemessenheit des 
nicht tarifmäßigen bz. besonders ermittelten Preises. 
II. Die Unterschriften auf den Liquidationen für Truppentheile c. über verkaufte Materialien, gelieferte 
Fabrikate, ausgeführte Instandsetzungen 2c. kommen in Fortfa 
Die Uebergabe bz. Uebernahme der Kasse und der Bestände seitens der Direktionen an die 
betreffenden Kommissionen hat am 31. März 1891 zu erfolgen. 
  
  
Ueber die Vorgänge hierbei sind Verhandlungen aufzunehmen und zu den Akten der betreffenden 
Gewehrfabriken zu bringen. 
No. 819/11. 90. D. 1. v. Kaltenborn. 
Kriegsministerium. Berlin den 18. Februar 1891. 
Nr. 45. 
Formation der Gewehr-Prüfungs-Kommission für 1891. 
Die —xi’ haben nach Maßgabe der anliegenden Uebersicht sowie der beigefügten Bestimmungen 
2zu erfo“ 
— s ist darauf zu halten, daß die als Handwerker von Beruf zu kommandirenden Gemeinen ihrem 
i vandweit gewachsen sind 8 k b 
No. 515/2. 91. D. 1. v. Kaltenborn.
	        
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