Full text: Armee-Verordnungs-Blatt Fünfundzwanzigster Jahrgang (25)

Kriegsministerium. Berlin den 26. Februar 1891. 
Nr. 46. 
Ausgabe einer neuen Ausrlistungs-Nachweisung. 
Die Ausrüstungs-Nachweisung für eine „Infanterie-Munitions-Kolonne C/74. 73 mit Infanterie-Patronen= 
wagen C/74 und Verwaltungsfahrzeugen C/73. 88“ ist neu Herrucht worden und wird den Kommando= 2c. 
Sehoörden in der erforderlichen Anzahl von Exemplaren unter Umschlag Augehen. 4 4 
Die bisherige Ausrüstungs-Nachweisung für eine Infanterie= bz. Reserve-Infanterie-Munitions-Kolonne 
mit Wagen C/74 bz. C/73. 88 — aufgestellt 1888 — tritt hierdurch außer Kraft. 
Im Auftrage. 
No. 898/2. 91. D. 2. Müller. 
Kriegsministerium. Berlin den 23. Februar 1891. 
r. r 
Unfallversicherung. 
Die 88. 3 und 8 Absatz 1 des durch Erlaß vom 23. Oktober 1885 Nr. 800/9. 85 Art. 2 (Armee-Verordnungs- 
Blatt für 1885, Seite 215 und Beilage dazu) veröffentlichten Regulativs für die Wahlen der Arbeitervertreter 
und Schiedsgerichtsbeisitzer für den Bereich der Heeresverwaltung werden wie folgt abgeändert: 
3 
Die Fellsetzung der den wahlberechtigten Körperschaften zustehenden Stimmenzahl erfolgt 
unter Berücksichtigung der von den örtlichen Verwaltungsbehörden der Korps-Intendantur mit- 
Laheiten ½ der für den betreffenden Korpsbezirk in Betracht kommenden Mitglieder der 
örperschaft. 
Den Wahlkörpern, welchen weniger als 50 für den betreffenden Korpsbezirk in Betracht 
kommende Personen angehören, wird eine Stimme, den Wahlkörpern, welchen mindestens 50, aber 
weniger als 100 derartige Mitglieder angehören, werden zwei Stimmen, den Wahlkörpern, welchen 
100 und mehr derartige Mitglieder angehören, wird für je volle 100 weitere Mitglieder eine 
weitere Stimme zugebilligt. 
Absatz 1 
8. 8. 
Auf die in die Stimmzettel eingetragenen Personen entfallen so viele Stimmen, wie von 
der Korps-Intendantur als Stimmenzahl des betreffenden Wahlkörpers in Gemäßheit des §.-3 
festgesetzt und in die Stimmzettel eingetragen worden sind. — 
» In Lolgen der vorstehenden anderweiten Festsetzungen ist im 8. 2 dieses Regulativs das Wort „Mit- 
Flederzahl" in „Mitglieder= und Stimmenzahl“ umzuändern. Das Muster zum „Stimmzettel für die Wahl 
er Vertreter der Arbeiter“ erhält in Zeile 4 und 5 folgende Abänderung: 
ahl der für den Bezirk der vorgenannten Ausführungsbehörde in Betracht kommenden Kassen- 
mitgliedder 
Zahl der Stimmeeen. 
Das in Klammer stehende Wort „Stimmenzahl“ ist zu streichen. 
No. 449/2. 91. D. 3. v. Kaltenborn. 
» Kriegsministerium. 
Militär-Oekonomie-Departement. Berlin den 6. Februar 1891. 
Nr. 48. 
Beschwerden über die Beschaffenheit der an die Truppen im Jahre 1890 verabreichten Naturalien. 
Nach den gemäß §. 156 des Reglements über die Naturalverpflegung der Truppen im Frieden dem Kriegs- 
ministerium ugegangenen Berichten der Wôniglichen Generalkommandos sind im Jahre 1890 im Ganzen 
sechs Beschwerden über die Beschaffenheit der an die Truppen verabreichten Naturalien erhoben worden. 
avon wurden erachtet für 
  
Ueberhaupt begründet unbegründet 
beim III. Armeekorps 2 1 1 
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