Nr. 53.
Invaliditäts= und Altersversicherung.
ZBekanntmachung
betreffend das Einkleben der für die Invaliditäts= und Altersversicherung zu verwendenden
Marken in die Quittungskarten.
Vom 6. Februar 1891.
Es sind neuerdings Klagen darüber laut geworden, daß die zur Entrichtung der Invaliditäts= und Alters-
versicherungsbeiträge in die Quittungskarten eingeklebten Marken leicht abspringen, wenn die Karten nach außen
gebogen oder in einem warmen Raum aufbewahrt werden.
Die Ursache dieses Uebelstandes ist nicht darin zu suchen, daß der Klebestoff der Marken etwa seiner
Beschaffenheit nach mangelhaft oder in zu geringer Menge aufgetragen wäre. Nach technischem Urtheil muß
vielmehr das Abspringen der Marken darauf zurückgeführt werden, daß das zu den Quittungskarten verwendete
Papier bei ungenügender Anfeuchtung der Marken den durch die Flüssigkeit aufgelösten Their des Klebestoffs
vollständig einseugn bevor der letztere seine Wirkung äußern kann.
Das Reichs-Versicherungsamt sieht sich daher veranlaßt, im Verfolg seiner Bekanntmachung vom
9. September 1890, betreffend die für die Invaliditäts= und Altersversicherung zu verwendenden Beitrags-
und Zusatzmarken (Nr. 219 des „Deutschen Reichs= rc. Anzeigers“ vom 11. September 1890) darauf auf-
merksam zu machen, daß, um ein gutes Haften der Marken auf den Quittungskarten zu *m# nicht nur
die Marke, sondern auch diejenige Stelle der Karte, auf welche die Marke geklebt werden soll, reichlich an-
gefeuchtet und die Marke nach dem Aufkleben einige Zeit mit der Hand Hest angedrückt werden muß.
Berlin, den 6. Februar 1891.
Das Reich-Versicherungsamt.
Abtheilung für Invaliditäts= und Altersversicherung.
er.
Dr. Bödiker.
Kriegsministerium. Berlin den 14. Februar 1891.
Vorstehende Bekanntmachung des Reichs-Versicherungsamts wird hiermit zur Kenntniß der
Behörden gebracht.
No. 530/2. 91. D. 3. v. Kaltenborn.
Nr. 54.
Invaliditäts- und Altersversicherung.
Organisation der Invaliditäts= und Altersversicherung.
A. Dersicherungeanstalten.
1. Invaliditäts= und Altersversicherungsanstalt Ostpreußen zu Königsberg (für die
preußische Provinz Ostpreußen).
Vorsitzender des Vorstandes: Landeshauptmann von Stockhausen zu Königsberg i. Pr.
Dem Vorstande gehören je zwei Vertreter der Arbeitgeber und der Versicherten an.)
Staatskommissar: Negierungsrath Lempfert zu Königsberg i. Pr.
Zahl der Mitglieder des Ausschusses: je 15 Vertreter der Arbeitgeber und der Versicherten.
Schiedsgerichte (Umfang, Sitz') und Name des Vorsitzenden):
I. Regierungsbezirk Königsberg.
1) Kreis Allenstein; Bürgermeister Belian zu Allenstein. 2) Kreis Braunsberg; Landgerichtsrath
Muntau zu Braunsberg. 3) Kreis Pr. Cylau; Amtsrichter Felden zu Pr. Eylau. 4) Kreis Fischhausen;
Negierung, Asssso- Longard zu Königsberg i. Pr. 5) Kreis Friedland zu Bartenstein; Landrichter Dr. Rohde
zu Bartenstein. 6) Kreis Heiligenbeil; Amtsrichter Mathee zu Heiligenbeil. 7) Kreis Heilsberg; Amtsrichter
Der Sit der Schiedsgerichte für die preußischen Kreise (Oberamtsbezirke) befindet sich in der Kreisstadt,
wenn in dieser Zusammenstellung kein anderer Ort als Sitz bezeichnet ist.