Full text: Armee-Verordnungs-Blatt Sechsundzwanzigster Jahrgang (26)

feldwebel bz. Vizewachtmeister wird von dem Kriegsministerium (Allgemeines Kriegs-Departement) 
im April und Oktober jeden Jahres bekannt gegeben.“ *!*“ . 
Seite 12, Abschnitt II und Seite 13, § 8 erste Zeile ist das Wort „Roßärzte“ zu 
ersetzen durch „Unterroßärzte“. » · 
Seite 13, § 8 und Seite 14, § 10 sind die Worte „und Roßärzte“ zu streichen. 
No. 415/2. 22. A. 1. v. Kaltenborn. « 
Kriegsministerium. Berlin den 31. März 1892. 
Nr. 93. 
Uebungen des Beurlaubtenstandes im Etatsjahre 1892/93. 
1. Der vorliegenden Nummer des Armee-Verordnungs-Blattes sind in besonderer Beilage die 
estimmungen für die Uebungen des Leurlaublenstandes im Etatsjahre 1892/93 
- beigefügt. 
—ie 2. Abdrücke dieser Beilage sind bei der Königlichen Hofbuchhandlung von E. S. Mittler & Sohn, 
venn W., Kochstraße 68—70, auf unmitteldare Bestellung zum Preise von 30 Pf. für das Exemplar 
zu haben. 
No. 893/3. 92. A. 1. v. Kaltenborn.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.