1. Beilage zu Nr. 9 des Armee-
Verordnungs-Blattes für 1892.
Beilage 2
— zu §. 73 Fr. N. V. Rglmis. —
Rationstarif.
— Umngearbeitet in Folge der Bestimmungen über Gewährung von Pferdegeldern v. 28. 3. 91.
A. V. Bl. Nr. 5. S. 84. —
Vorbemerkung:
In diesem Tarif sind nicht berücksichtigt diejenigen Fälle, in welchen auf Grund
des 8 1 der vorerwähnten Bestimmungen die derzeitigen Inhaber von Stellen, deren
Rationsgebühr in Folge Beilegung der Pferdegeldberechtigung herabgesetzt ist, auf
Pferdegeld verzichtet haben und demgemäß die frühere Rationsgebühr weiter beziehen.
Anzahl der Rationen
für Siellen
2c., welchen
. .. Pietdeqeldstbekcchlthtaq
Nr. — t e
Rationsempfänger Fulier s teiten. Bemerkungen
schwere elchie schwere leichte
I. Böhere Truppenbefeklshaber !m— gboren sesc-
mit mindesten en men -
und Anspeltoure Kommandeur-Gebührnissen
1|Für den General-Feldmarschall, General und solche, deren Inhaber
der Infankerie und Kavallerie werden der Kavallerie, reitenden
die Nationsgebührnisse jedesmal be- Artiiterie oder dem Train
. .. ongebören oder, in beson-
sonders festgesetzt, wenn mit diesen deren Funklionen befindlich,
Graden kein besonderes Truppenkom= aus diesen Wassen beroor.
mando verbunden ist. gegaugen sind.
2 Der kommandirende General eines 2% Feen *
Armeekords 8 — — — Kommandeur. Gebührnissen,
3Der General= Inspekteur der Fut= „Ar- deren Inhaber der Infan-
tillerie 5— — — terie bz. den Jägern, der
4Der Chef des Ingenieur= und Pionier= keberngen d
Korps und General-Inspekteur der i nieren oder der Eisenbahn-
Festunggen 5— — — SGeigade einschl. Laischisfer
5er Ceneral Inspekteur des Militär- ö Ubtbeilung ongebören oder.
"# 1 in besonderen Funktionen
Erziehungs= und Bildungswesens 3— — — besindlich, aus diesen Waßfen
6 Der Kommandeur einer Dinvision, sowie 1 hervorgegangen sind.
jeder Kavallerie-Inspekteur . 6 —