Full text: Armee-Verordnungs-Blatt Sechsundzwanzigster Jahrgang (26)

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Kriegsministerium. November 180. 
Waffen-Departement. Berlin den 18. Nor 
Nr. r-*Zu ß 
Ferngläser für ziere. · 
- --- - Kavallerie 
Eine Beschaffung von Ferngläsern für Offiziere nach dem für die Unteroffiziere der Infanterie und 8 Werden 
gensel Muster z durch die Gewehr-Prüfungs-Kommission fernerhin nicht mehr statt. Es wer 
jedoch nunmehr die Firmen » . 
Sprenger in Berlin, SW. Alte Jakobstr. 6II, 
Hoert. in chhen und d Mari 
as Waarenhaus für die Armee un arine um 
eine Anzahl derartiger Gläser, die von der Gewehr-Prüfungs-Kommission geprüft und gestempelt sind, 
Verkauf auf Lager halten. · « 
Die Preise stellen sich für Glas, Tasche und Trageriemen wie folgt: 
bei Sprenger und bei Goerz: 
24 ¾. einschließlich Verpackung im Einzelverkauf, m—ien 
23 n einschließlich Verpackung beim gleichzeitigen Bezuge von 6 Gläsern; 
beim Waarenhaus: 
24 .K. einschließlich Verpackung im Einzelverkauf, 4 
23 K. einschließlich Verpackung beim gleichzeitigen Bezuge von 10 Gläsern. Lieferung von 6 
b O#lr die Inanspruchnahme des billigeren Preidt von 23 K. bei der gleichzeiiigen iefe 
10 Gläsern i 
· .. on 
st Bedingung, daß Bestellung und Einsendung ver Oeldbeträge für alle Gläser zusammen o 
einer Stelle erfolgt. 
  
  
No. 144/11. 92. D. 1. Müller. 
Kriegsministerium. Berlin den 19. November 1892. 
Departement für das Invalidenwesen. 
Nr. 293. 9 bände mit 
Besecung der Subaltern= und Unterbeamtenstellen in der Verwaltung der Kommunalver 
ilitäranwärtern. 
. er 
Das Gesetz, betreffend die Besetzung der Subaltern- und Unterbeamtenstellen in der Verwaltung 20 
Kommunalverbände mit Militäranwärtern, nebst den Ausführungsbestimmungen des Kriegsministerin 
den Truppen und Behörden in der erforderlichen Anzahl zugehen. , Berlin SW., 
Das Gesetz r2c. ist in der Königlichen goitucsechen von E. S. Mittler & Sohn, 4a ehenden 
Kochstraße 68—70, vorräthig und kann, bei unmittelbar aus der Armee der Buchhandlung ## # 
Bestellungen, von dort zum Preise von 10 Pf. bezogen werden. 
No. 260/11. 92. C. 3. v. Spitz. 
Kriegeministerium. Berlin den 22. November 1892. 
Allgemeines Kriegs-Departement. 
Nr. 294. 
Aenderung der Nr. 140 der Schießvorschrift für den Train 1892. ieß· 
Die in Nr. 25 des Armee-Verordnungs-Blattes von 1892 unter Nr. 269 angeordnete Aenderung der *s* 
vorschriften für die Infanterie, Kavallerie und Fußartillerie gilt auch für diejenige des Trains. (ifd. Nr. 
No. 251/11. 92. A 4. v. Goßler. "