Full text: Armee-Verordnungs-Blatt Sechsundzwanzigster Jahrgang (26)

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Klassen und den Uebungen besonderer Formationen,“) bei der 
Infanterie, den Jägern, der Feld-Artillerie und den Pionieren 
allgemeine Uebungen der Reserve und Landwehr nicht statt. 
33. Zu den Landwehr-Uebungs-Bataillonen bz.-Kom- 
pagnien — soweit sie nicht in Barackenlagern untergebracht 
sind — werden Lazarethgehülfen des Beurlaubtenstandes nicht 
herangezogen. Dagegen sind Lazarethgehülfen der Reserve zur 
Uebung auf 20 Tage und solche der Landwehr 1. Aufgebots 
auf 14 Tage in die Garnisonlazarethe einzuziehen; auch ist 
während dieser Zeit die Theilnahme derselben an den Uebungen 
im Krankenträgerdienste — soweit angängig — zu veranlassen. 
Mehrkosten dürfen hierdurch nicht erwachsen. 
Die Krankenwärter der Reserve und Landwehr 1. Auf- 
gebots sind gleichfalls zur Uebung auf 20 bz. 14 Tage in die 
Garnisonlazarethe einzuziehen. Eine gemeinschaftliche Uebung 
mit den Lazarethgehülfen des Beurlaubtenstandes ist möglichst 
zu vermeiden. 
Die Zahl der einzuziehenden Lazarethgehülfen und Kran- 
kenwärter wird der Bestimmung der Generalkommandos über- 
lassen. Es ist jedoch darauf Bedacht zu nehmen, daß etwa je ein 
Fünftel der übungspflichtigen Lazarethgehülfen bz. Kranken- 
wärter der Reserve und Landwehr 1. Aufgebots zur Einziehung 
helangt. Die Einzichung der Krankenwärter hat in diejenigen 
Garnisonlazarethe zu erfolgen, welche dieselben unterbringen und 
bekleiden können. Um letzteres zu ermöglichen, kann die Ein- 
ziehung in kleineren Gruppen nacheinander geschehen. Die Zeit 
der Einziehung bestimmt das Generalkommando nach Maßgabe 
der örtlichen Verhältnisse. Wintermonate verdienen wegen des 
höheren Krankenstandes den Vorzug. 
Die übenden Krankenwärter sind für Rechnung des Ka- 
pitels 29, Militär-Medizinalwesen, wie die Militärkrankenwärter 
des aktiven Dienststandes unterzubringen, zu bekleiden, zu löhnen 
und zu verpflegen. Sollte es in einzelnen Fällen nicht möglich 
sein, dieselben aus Beständen der Lazarethverwaltungen des 
*) Hinsichtlich dieser Uebungen wird Sonderverfügung ergehen.
	        
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