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An Unteroffizier-Uebungskursen ist im Jahre 1892 je einer bei der Infanterie-Schießschule
und auf den Uebungsplätzen bei Darmstadt und Wesel mit insgesammt 420 Unteroffizieren einzurichten.
Hülfslehrer dürfen bis zu 12 Leutenants berangesogen werden.
Das Kriegsministerium hat das Weitere zu veranlossen. Auch ermächtige Ich dasselbe, unter
Umständen eine Erlohung der für die Kurse festgesetzten Theilnehmerzahl eintreten zu lassen.
Berlin den 7. April 1892.
Wilhelm.
An das Kriegsministerium. v. Kaltenborn.
Kriegsministerium. Berlin den 8. April 1892.
A. IJuformationskurse.
*2 1. Die Kommandirungen haben nach Maßgabe der anliegenden Uebersicht sowie der nachstehenden
Bestimmungen zu erfolgen.
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Der erste Informationskursus beginnt am 5. April und endet am 13. April. Der zweite Infor-
mationskursus beginnt am 24. Mai und endet am 1. Juni. Der dritte Informationskursus
beginnt am 12. Juli und endet am 20. Juli. Der vierte Informationskursus beginnt am
11. Oktober und endet am 19. Oktober.
Die Offiziere haben sich am Tage des Beginnes ihres Kursus 80 Vormittags am Schießhause
der Infanterie-Schießschule in Spandau-Ruhleben (in Ueberrock und Mütze), und zwar die
Offiziere des 1., 2. und 3. Informationskursus beim Kommandeur der Infanterie-Schießschule,
die Offiziere des 4. Informationskursus beim Inspekteur der Infanterieschulen zu melden. Eine
persönliche Meldung beim Gouvernement von Berlin bz. den Kommandanturen von Berlin und
Spandau findet nicht statt. An Stelle derselben wird seitens der Infanterie-Schießschule je eine
namentliche Liste vorgelegt.
. Die Offiziere sind von ihren Truppentheilen spätestens 7 Tage vor Beginn der Kurse der
Infanterie-Schießschule namhaft zu urcherr Wäten 9r 8
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5. Hr die Dauer des Kursus werden den Theilnehmern — mit Ausnahme derjenigen aus der
arnison Spandau — gemäß § 25,: der Reiseordnung — die chargenmäßigen Tagegelder
gewährt.
6.
Die Burschen der Ofsiziere verbleiben für die Dauer des Kommandos in der Verpflegung ihres
Truppentheils und empfangen von diesem das Garnisonbrotgeld für Spandau.
Die Mitnahme von Pferden auf Kosten der Heeresverwaltung ist ausgeschlossen.
Die Reisekosten und Tagegelder für die Reisen von der Garnison nach Spandau und zurück, ein-
schließlich der Tagegeider für die Dauer des Kursus, ligufdiren di ile für Rech
h uu r f ursus, liquidiren die teuppenthale für Rechnung
en Offizieren aus den Garnisonen Berlin, Potsd . i lde
werden besondere Reisetage nicht — Potsdam, Charloitenburg und Lichterfe
Es ist den Theilnehmern überlasse
n, in Spandau oder in mi
Als Kommandoort wird jedoch Spandau zungesehed 1 Berlin mit Vororten Wahnung zu nehmen
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B. Zusammensetzung und Lehrkurse der Infanterie-Schießschule.
Die noch ausstehenden Kommandirungen haben nach Maßgabe der anliegenden Uebersicht sowie
der beigefügten Bestimmungen zu erfolgen. W vi in u#fergend -
Nandiecheheg dergle Zashelen z in t egen der bis dahin erforderlich gewesenen Kom
Nr. 299/5. 92 A. 2.
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anuar 1892 No. 103/1. 92 A. 2 und 15. März 1892
Es ist darauf zu halten, daß die als Hand « « i
Gemeinen ihrem Handwerk ababisgal. [be“ werler von Beruf zu kommandirenden
Die Mitnahme von Pferden auf Kosten der Heeresverwaltung ist ausgeschlossen.
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