Full text: Armee-Verordnungs-Blatt Sechsundzwanzigster Jahrgang (26)

C. Unteroffizier-Uebungskurse in Spandau-Ruhleben (Infanterie-Schießschule) sowie auf 
den Uebungsplätzen bei Wesel und Darmstadt. 9*lr 
1. In Spandau-Ruhleben wird eine Unteroffizier-Uebungskompagnie zu 180, auf den Uebungs- 
plätzen bei Wesel und Darmstadt je eine von 120 Unteroffizieren gebildet. 
Die Kommandirunden haben nach Maßgabe der anliegenden Uebersicht, sowie der beigefügten 
Bestimmungen zu erfolgen. 
2. Das Lehrpersonal für die Unteroffizier-Uebungskurse stellt die Infanterie-Schießschule. 
No. 144/3. 92. A. 2. v. Kaltenborn. 
Kriegsministerium. Berlin den 2. April 1892. 
Nr. 96. 
Abänderung der Instruktion zum Reit-Unterricht für die Kavallerie vom 31. August 1882. 
Mit Allerhöchster Genehmigung treten in der obenbezeichneten Instruktion folgende Aenderungen ein: 
I. Theil. 
Seite 103/104, Schluß-Bestimmung. Die Ueberschrift sowie der erste und zweite Absatz sind zu 
strechen. Dafür ist zu setzen: 
Schlußbemerkung. 
Bei richtiger Anwendung der aufgeführten Lektionen und bei gründlicher Einzelausbildung wird der 
Rekrit nach halbjähriger Dienstzeit soweit ausgebildet sein, daß er beim Exerziren in der Eskadron ein brauch- 
baret Glied des Ganzen abgeben und die an ihn zu stellenden Anforderungen erfüllen wird. · 
Während der ersten Monate der Ausbildung (Herbst) ist besonderer Werth darauf zu legen, soweit 
es dck Wetter gestattet, den jungen Reiter möglichst lange im Freien reiten und häufig den langen Galopp 
sowiedas Reiten über Hindernisse üben zu lassen. · . . 
*1r Hierbei ist auf einen losgelassenen, den Bewegungen des Pferdes sich anschmiegenden Sitz und weiche 
Führug mit der Faust zu sehen. Mit diesen Uebungen ist erst dann zu beginnen, wenn der Reiter einiger- 
maßen fest auf dem Pferde sitzt. Bei Regimentern, welche erst spät von den Herhstäbungen zurückgekehrt sind, 
wird reser Termin dementsprechend hinauszuschieben sein. Durch die längere und freiere Bewegung auf dem 
Pferde soll angestrebt werden, dem jungen Reiter eine gute Grundlage im Sitz zu geben und Steifheiten 
desselbe zu iIsen, so daß darauf in der Sa zur Winterzeit weiter gebaut werden kann. Es wird auf 
diese Wise ein sicheres Eingaloppiren in der Zeit der ersten Frühjahrsübungen gewährleistet. 
II. Theil- 
Seite 15. Unter „6. Periode“ ist der letzten Zeile hinter dem Worte „Reiter“ das Zeichen 7) 
und am öchlusse der Seite folgende Anmerkung zuzufügen: 
* Anmerkung. Soweit das Wetter es gestattet, ist im Freien zu galoppiren. 
Tckblätter werden nicht ausgegeben. 
No. 287/3. 2. A. 3. v. Kaltenborn. 
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