Full text: Armee-Verordnungs-Blatt Sechsundzwanzigster Jahrgang (26)

— 84 – 
Kriegsministerium. Berlin den 30. März 1892. 
Nr. 97. 
Abänderung der durch Reichsgesetz vom 28. Mai 1887 festgestellten Orts-Klassen-Eintheilung. 
Es wird hiermit zur Kenntniß Febracht daß nach der Allerhöchsten Verordnung vom 28. d. M. — bekannt 
emacht den 29. d. M. — (Reichsgesetz-Blatt, Seite 340) die nachstehend verzeichneten Orte vom Tage der 
Ferktndigung der Verordnung ab denjenigen Servisklassen angehören, welche bei jedem derselben vermerkt sind. 
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
Namen Servis- 
der Orte der Staaten und Verwaltungsbezirke klasse. 
Goldap Preußen, Regierungsbezirk Gumbinnen III. 
Gumbinnen Preußen, Regierungsbezirk Gumbinnen II. 
Helgoland (Insel) Preußen, Regierungsbezirk Schleswdig III. 
Inowrazlaw . WBreußen, Regierungsbezirk Bromberg. ... II. 
Mörchingen Elsaß-Lothringen, Jein Lothrinen III. 
VNeubreisach . . Elsaß---Lothringen, Bezirk Ober-Elsaß. .. III. 
Osterode i. Ostpr. Preußen, Regierungsbezirk Königsberg i. Pr. II. 
Saarburg . . . JElsaß---Lothringen, Bezirk Lothringen .. ll. 
  
HiernachistderhöhereServisvom29.d.M.ab,derhöhereWohnungsgeldzuschußinGemäßheic 
deg§3de6Wohnungsgeldzuschuß-Gefetzesvoml.Aprild.J·abzahlba1-. 
No. 1180/3. 92. B. 4. v. Kaltenborn. 
Kriegsministerium. Berlin den 31. März 1892. 
Nr. 98. 
Denkmäler auf dem böhmischen Kriegsschauplatze von 1866. 
Der Rechtsanwalt des Komités zur Erhaltung der Denkmäler auf dem Königgrätzer Schlachtfelde, Advckat 
Dr. jur. Josef Zausi in Königgrätz, hat sich erboten, die Eigenthumsverhältnisse der preußischen Kries#er- 
denkmäler auf dem böhmischen Kriegsschauplatze von 1866 unentgeltlich in den Grundbüchern sicher stellen zu 
lassen. Den betheiligten Truppen und Angehörigen der Gefallenen wird anheimgegeben, die seiner zeit 
abgeschlossenen Besitzverträge oder sonstigen Urkunden über die Denkmalsplätze dem Genannten im Orignal 
oder in amtlich beglaubigter Abschrift zu dem angegebenen Zwecke zu übersenden. 6 
No. 973/3. 92. B. 4. v. Kaltenborn. 
Kriegsministerium. Berlin den 1. April 1892 
Nr. 99. 
Garnison-Veränderungen beim XII. (Königlich Sächsischen) Armeekorps. 
Am 1. d. M. sind bei dem genannten Armeekorps nachstehende Garnison-Veränderungen eingetreten: 
1. Die vorläufig in Riesa untergebracht gewesene 9. fahrende Batterie des 1. Feld-Azillerie= 
Regiments Nr. 12 ist endgültig nach Dresden verlegt worden. 
2. Als Garnisonort für den Regimentsstab, sowie die 2. und 3. Abtheilung des 3. Feld-Mtillerie- 
Regiments Nr. 32, bisher in Freiberg bz. Noßwein, ist Riesa bestimmt worden; ts Mitte 
Juni d. J. erfolgt die Unterkunft auf dem Schießplatz bei Zeithain. 
No. 310/2. 92. A. 1. v. Kaltenborn.
	        
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