Full text: Armee-Verordnungs-Blatt Sechsundzwanzigster Jahrgang (26)

Anlage 4. 
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Zusammenstellung 
der für die Kommandos zu den Unteroffizier-Uebungskursen in Spandau-Ruhleben, sowie auf den Uebungs- 
plätzen bei Wesel und Darmstadt maßgebenden Bestimmungen. 
I. Beginn und Beendigung der Kurse. 
Die Kurse beginnen am 12. September und endigen am 22. Oktober- 4 
Die Kommandirten haben im Laufe des 11. September in ihren Bestimmungsorten einzutreffen. 
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II. Auswahl der Unteroffiziere und Gemeinen. 
Die Unteroffiziere sollen im gefechtsmäßigen Schießen gefördert werden. Sie erhalten 
eine sorgfäluge Unterweisung in Anfertigung, Aufstellung und im Bedienen gefechtsmäßiger 
Ziele, Herstellen und Bedienen der Kriegsfeuer. Ueber die Sicherheitsmaßregeln, welche jedes 
efechtsmäßige Schießen erfordert, sindet eingehender Unterricht statt. Die Unteroffiziiere sind 
#en über die Obliegenheiten des Schießunteroffiziers einer Kompagnie zu belehren und bei 
vorhandener Zeit und Gelegenheit im Schulschießen, namentlich in Betreff der besonderen 
Uebungen der Unteroffiziere, weiterzubilden. 
  
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Es sind nur Unteroffiziere mit Gewehr, also keine Feldwebel und Vizefeldwebel, zu kommandiren. 
Die Kapitulations-Erneuerungen sind vor Antritt des Kommandos zu erledigen. 
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Die zu kommandirenden Gemeinen (Arbeiter und Handwerker) sind lediglich zur Ausführung 
von Arbeiten bestimmt. ,„ 
Sämmtliche Mannschaften müssen von guter Führung sein. Dieselben sind so auszuwählen 
daß sie während der Dauer des Kommandos nicht zur Entlassung kommen. 
Unmittelbar vor Abmarsch der Mannschaften sind dieselben nach Anleitung des F. 62 der Dienst- 
anweisung zur Beurtheilung der Militär-Dienstfähigkeit vom 8. April 1877 ärztlich zu untersuchen. 
Es dürfen nur kräftige und völlig gesunde Hersonen überwiesen werden. 
III. Ueberweisung. 
Für jeden Kommandirten, und zwar für jeden auf einem besonderen Bogen, sind auszustellen: 
a) Das Nationale nach Anlage 5, 
b) der bis auf Unterschrift bz. Datum vollständig ausgefertigte Militär-Fahrschein (Anlage III 
der F. Tr. O.) für den Rückmarsch, 
I) ein Lazarethschein (Beilage 13 d. F. S. O.) 
Sämmtliche Ueberweisungspapiere (auch der Kommandirten für Wesel und Darmstadt) müssen am 
1. September bei der Infanterie-Schießschule in Spandau-Ruhleben eingehen und werden nach 
beendetem Kommando von den Kommandirten zur Truppe mitgenommen 
Die Absindung der Kommandirten mit Klein-Bekleidungsstücken ist vor Antritt des Kommandos 
für die ganze Dauer desselben zu regeln. 
IV. Bekleidung und. Ausrüstung. 
Tedem Kommandirten sind an Bekleidungs= und Ausrüstungsstücken mitzugeben: 
; gammeten (dem Unteroffizier und Lazarethgehülfen außerdem 1 Schirmmütze), 
affenröcke, 
1 Drillichjacke (dem Unteroffizier und Lazarethgehülfen 1 Drillichrock; den Mannschaften 
der Großherzoglich Mecklenburgschen Regimenter an Stelle der Drillichjacke 1 Bluse),
	        
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