Full text: Armee-Verordnungs-Blatt Sechsundzwanzigster Jahrgang (26)

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12. 
1891 besessenes dienstbrauchbares Pferd verkauft und 
dafür ein anderes Pferd beschafft hat. 
8§ 11. Der Satz: „Der Ersatz“ bis „geschehen“ in der 
5. bis 7. Zeile ist zu streichen und dafür zu setzen: 
Das vorhandene Pferd darf nicht früher verkauft 
oder entäußert werden, als ein geeignet befundenes Ersatz- 
pferd eingestellt ist. 
§ 12 erster Absatz. Die Worte „darüber“ bis „werden“ 
in der 4. bis 6. Zeile sind zu streichen; dafür ist zu setzen: 
ein über dasselbe nach beiliegendem Muster aufzunehmendes 
Nationale*) von der Kommission zu vollziehen. Das 
Nationale wird 
*) Anmerkung (die vorhandene erhält zwei Sterne): 
Sind besondere auf die Untersuchung Bezug habende 
Umstände zu erwähnen, so hat dies in einer dem Nationale 
beizufügenden Verhandlung zu geschehen. 
. Ebenda. Im 4. Absatz ist hinter „Mitglieder“ in der 
6. Zeile Seite 10 einzuschalten: 
In denjenigen Standorten, in welchen nur ein 
Stabsoffizier vorhanden ist, kann der Vorsitzende der 
Offizierpferde-Kommission, wenn es sich um die Unter- 
suchung seiner eigenen Pferde handelt oder wenn derselbe 
in Folge Krankheit 2c. verhindert ist, durch einen Haupt- 
mann oder Rittmeister ersetzt werden. 
. Ebenda. Als vorletzter Absatz ist einzuschalten: 
Ein Pferd kann auch dann für geeignet erklärt 
werden, wenn demselben eine kürzere als 6 bz. 8jährige 
Dauerzeit zuerkannt wird. Der über die festgesetzte 
Dauerzeit hinaus gewährte Vorschußtheil muß jedoch in 
solchem Falle sofort in einer Summe erstattet werden. 
Ebenda. 
Im letzten Absatz ist hinter dem Wort: „Mehrheit"“ 
einzuschalten: und ist grundsätzlich als endgültig und nicht 
anfechtbar anzusehen. 
Seite 10. Anmerkung *). Vor dem letzten Absatz der- 
selben ist einzuschalten:
	        
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