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12.
1891 besessenes dienstbrauchbares Pferd verkauft und
dafür ein anderes Pferd beschafft hat.
8§ 11. Der Satz: „Der Ersatz“ bis „geschehen“ in der
5. bis 7. Zeile ist zu streichen und dafür zu setzen:
Das vorhandene Pferd darf nicht früher verkauft
oder entäußert werden, als ein geeignet befundenes Ersatz-
pferd eingestellt ist.
§ 12 erster Absatz. Die Worte „darüber“ bis „werden“
in der 4. bis 6. Zeile sind zu streichen; dafür ist zu setzen:
ein über dasselbe nach beiliegendem Muster aufzunehmendes
Nationale*) von der Kommission zu vollziehen. Das
Nationale wird
*) Anmerkung (die vorhandene erhält zwei Sterne):
Sind besondere auf die Untersuchung Bezug habende
Umstände zu erwähnen, so hat dies in einer dem Nationale
beizufügenden Verhandlung zu geschehen.
. Ebenda. Im 4. Absatz ist hinter „Mitglieder“ in der
6. Zeile Seite 10 einzuschalten:
In denjenigen Standorten, in welchen nur ein
Stabsoffizier vorhanden ist, kann der Vorsitzende der
Offizierpferde-Kommission, wenn es sich um die Unter-
suchung seiner eigenen Pferde handelt oder wenn derselbe
in Folge Krankheit 2c. verhindert ist, durch einen Haupt-
mann oder Rittmeister ersetzt werden.
. Ebenda. Als vorletzter Absatz ist einzuschalten:
Ein Pferd kann auch dann für geeignet erklärt
werden, wenn demselben eine kürzere als 6 bz. 8jährige
Dauerzeit zuerkannt wird. Der über die festgesetzte
Dauerzeit hinaus gewährte Vorschußtheil muß jedoch in
solchem Falle sofort in einer Summe erstattet werden.
Ebenda.
Im letzten Absatz ist hinter dem Wort: „Mehrheit"“
einzuschalten: und ist grundsätzlich als endgültig und nicht
anfechtbar anzusehen.
Seite 10. Anmerkung *). Vor dem letzten Absatz der-
selben ist einzuschalten: