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enieur- und Pionierkorps und der Festungen nach erfolgreicher Ableistung einer sechsmonatlichen
Probedienstleistung bei einem Traindepot. Des Civilversorgungsscheines bedarf es hierzu nicht.
Die Schirrmeister erhalten bei ihrer Ernennung eine Bestallung.
Den Schirrmeistern werden bei Dienstreisen und Versetzungen, welche von der genannten
General-Inspektion versügt werden, Reisekosten und Tagegelder gewährt.
Werden Schirrmeister im Anschlusse an Mannschaften kommandirt, so erhalten sie eine
tägliche Zulage von 244
Gebührnisse.
Die Schirrmeister empfangen monatliches Gehalt (nicht Löhnung) und werden demgemäß nach
der Friedens= und der Kriegs-Besoldungs-Vorschrift wie Gehaltsempfänger behandelt. Das Ge-
halt beträgt jährlich 1250—1550 AM. (durchschnittlich 1 400 40. Die Anweisung zur Iahlun
der Gehälter bei Anstellung, Versetzung und beim Aufrücken in höhere Gehaltsklassen erfolgt dur
die General-Inspektion des Ingenieur= und Pionierkorps und der Festungen.
Die Schirrmeister erhalten außerdem den hargenmäßigen Servis. Auf Naturalverpflegungs-
gebührnisse und Löhnungszuschuß haben die Schirrmeister keinen Anspruch. *7v2
Bezüglich des freien Schulunterrichts auf Kosten des Militärfonds für die schulpflichtigen
Kinder sind die Vorschrifsten vom 29. September 1877 (A. V. Bl. für 1877 Seite 179 ff.), be-
treffend den Schulunterricht der Militärkinder, maßgebend.
Bekleidung u. s. w.
Die Bekleidung, Ausrüstung und Bewaffnung der Schirrmeister wird mit Allerhöchster Genehmigung
folgendermaßen festgesetzt:
Die Schirrmeister tragen einen dunkelblauen Waffenrock mit Kragen und Aermelaufschlägen
von schwarzem Sammet, ponceaurothem Vorstoß und Knöpfen von Britannia. Der Kragen ist
am oberen Rande bis nach vorn herunter mit silberner, gemusterter Tresse versehen; er wird bei
den Linien-Pionier-Bataillonen unter dem Kinne abgerundet, beim Garde-Pionier-Bataillon da-
begen ed getragen. Auf jeder Kragenseite befindet sich ein Knopf mit heraldischem Adler. In
gleicher Weise sind auch die Aermelaufschläge betreßt.
Der Schirrmeister des Garde-Pionier-Bataillons trägt die Garde-Litzen, wie die Unter-
offiziere dieses Bataillons.
Die Schulterklappen sind denen auf dem Waffenrocke der Unteroffiziere des Bataillons
gleich.
An dem nach dem Muster für Pionier-Mannschaften gefertigten Mantel bestehen die Ab-
zeichen aus den Patten von schwarzem Sammet mit weißwollener, schwarzgestreister Borte auf
der inneren, beim umgeschlagenen Kragen nach außen fallenden Seite und aus je einem Knopf
mit dem heraldischen Adler auf der äußeren Seite des Kragens wie beim Waffenrock. Die
Schulterklappen des Mantels sind dieselben wie die des Mantels der Unteroffiziere und Mann-
schaften des Bataillons.
An der Dienstmütze ist der Besatz am unteren Kopftheil aus schwarzem Sammet mit
ponceaurothen Vorstößen.
Die Schirrmeister tragen den Infanterie-Offizierdegen alter Art in schwarzlederner, mit
vergoldeter Zwinge versehener Scheide an einem Leibriemen von schwarz lackirtem Leder mit
messingenem Schloß über dem Waffenrocke. Zur Schonung des letzteren kann zum gewöhrlichen
Dienste der Degen auch im Schlitze des Rockes am Unterschnallkoppel getragen werden.
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— g si Portepee. Im Uebrigen entspricht ihre Uniform
Die Bekleidung, Ausrüstung und die Waffen haben die Schirrmeister aus eigenen Mitteln
zu beschaffen.
n Anspruch auf Dienstwohnung.
uf Gewährung einer Dienstwohnung hat der Schirrmeister keinen Anspru iegt
vemselben die Verpflichtung zum Wohnen in der Kaserne ht An Auslbruch Dagegen lent
6 chirrmeister eine Wohnung wie für Feldwebel 2c. (I. 9 der G. G. O. I.) zu. Außerdem wird
ihm zur Erledigung der schriftlichen Arbeiten ein Schreibzimmer von 8 bis 10 qm Größe gewährt.