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Kriegsministerium.
Medizinal-Abtheilung. Berlin den 14. Mai 1892.
Nr. 141.
Druckfehler in der Friedens-Sanitäts-Ordnung.
Seite 446 muß es in der Spalte 143 statt „Akute Krankheiten ausschließlich I“ heißen: „Akute Hautkrank-
heiten ausschließlich 1“. · » · ·
Seite 651 ist bei Laufende Nummer 94 „Feuerschippen“ in Spalte 19 „für den Wirthschaftsbetrieb
im Allgemeinen“ der Zahl 1 das Zeichen : beizufügen. « «.
Sämmtliche Exemplare der Friedens-Sanitäts-Ordnung sind hiernach zu berichtigen.
Deckblätter kommen nicht zur Ausgabe.
In Vertretung.
No. 58/4. 92. M. A. Großheim.
Kriegsministerium. »
Waffen-Departement. Berlin den 17. Mai 1892.
r. 142.
Anleitung für die Verpackung der Büchsenmacherkasten mit den ins Feld mitzunehmenden Gegenständen
zu Schußwaffen 88 und 91 bz. zum Revolver 79.
Die vorbezeichnete Anleitung ist im Verlage der Königlichen Hofbuchhandlung von E. S. Mittler & Sohn,
Kochstraße 68—70 hierselbst, erschienen und bei direkt aus der Armee gemachten Bestellungen zum Preise
von 10 Pf. zu beziehen.
No. 219/5. 92. D. 1 Müller.
Kriegsministerium.
Waffen-Departement. Berlin den 17. Mai 1892.
Nr. 143.
Ausgabe einer nenen Vorschrift.
Von den neubearbeiteten „Sondervorschriften für die Fuß-Artillerie“ ist die Abtheilung „A. Geschützrohre“ im
Druck erschienen. Dieselbe wird den Kommando= 2c. Behörden in der erforderlichen Zahl von Abdrücken
nebst Vertheilungsplan unter Umschlag zugehen.
No 606/5. 92. D. 2. üller.
Kriegsministerium.
Waffen-Departement. Berlin den 17. Mai 1892.
Nr. 144.
Ausgabe des Beihefts zum „Sammelheft der Schußtafeln“.
Unter Bezugnahme auf die Bekanntmachung vom 7. September 18387 Nr. 663/8. 87. A. 4. — Armee-Ver-
ordnungs-Blatt für 1887, Nr. 24 — wird hierdurch mitgetheilt, daß das „Beiheft zum Sammelheft der Schuß-
tafeln“ im Druck erschienen ist und den Kommando= W. Behörden in der erforderlichen Zahl von Abdrücken
nebst Vertheilungsplan unter Umschlag zugehen wird.
No. 385/5. 92. D. 2. Miüller.
Deckblätter gelangen zur Versendung:
Nr. 1 bis 7 zur Feldpost-Dienstordnung vom 12. Juni 1889,
Nr. 1 bis 6 zu den Ausführungs-Bestimmungen — Heft 1 — zur Felbpost-Dienstordnung vom 12. Juni 1889,
Nr. 1 bis 11 zur Ausrüstungs-Nachweisung für eine Munitions-Fuhrparkkolonne eines Artillerie= oder eines
Reserve-Artillerie-Belagerungs-Trains,
Nr. 1 bis 5 zur Geschäftsanweisung für die Generalkriegskasse,
Nr. 31 bis 38 zur Dienstordnung für die Feld-Magazinverwaltungen.
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