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Kriegsministerium. Berlin den 27. Mai 1892.
r. 147.
Aenderung der Zeiteintheilung für die Schießübungen der Artillerie im #ar * helung
Die im Armee-Verordnungs-Blatt Nr. 4 — Seite 37 u. f. — für 1892 veröffentlichte Zeitein ei 7
wird dahin geändert, daß af dem Truppen-Uebungsplatz bei Wesel das 2. Westfälische Feld-Artillerie
Regiment Nr. 22 vom 24. Mai bis 9. Juni schießt.
Im Auftrage.
No. 223/5. 92. A. 4. Paulus.
Kriegsministerium. Berlin den 27. Mai 1892.
Nr. 148. 6 n
Abänderung der mit Erlaß vom 24. Febrnar 1892 (No. 623/2. 92. D. 2) zur Ausgabe gelommener
„Anleitung für die Fortschaffungsweise der feldmarschmäßigen Ansrüstung u. s. w. bei der Feld-Artilleric“.
In der erwähnten Anleitung ist unter
„Rechte Packtasche“
vor „1 Stallhose“ rc. öeinguschalten: „
„50 g Kaffee in 2 Kaffeebüchsen à 25 g der 2. und 3. eisernen Mundportion en
Dieser Anordnung entsprechend sind auch von den unberittenen Mannschaften der Feld-Artillerie die eisern
Kaffee-Mundportionen im Tornister unterzubringen.
No. 702/5. 92. D. 2. v. Kaltenborn.
Kriegsministerium. n Berlin den 28. Mai 1892.
r. r'
Personal-Papiere der Gendarmerie-Anwärter.
Der im Armee-Verordnungs-Blatt Seite 90 für 1884 veröffentlichte Erlaß vom 21. Mai 1884, betreffend
die an die Gendarmerie-Brigaden einzusendenden Auszüge aus den Strafperzeichnissen der Gendarmerie-
Exspektanten, wird dahin abgeändert, daß in diese Auszüge nur alle gerichtlichen und Disziplinar-Strafen
mit Arrest aufzunehmen sind, welche die Anwärter als Unteroffiziere erlitten haben.
No. 32/5. 92. A. 3. v. Kaltenborn.
Kriegsministerium. 0 Berlin den 28. Mai 1892.
r.
Einreichung von Uebersichten der zur Einberufung. verfügbaren Mannschaften des Beurlaubtenstandes
er Marine.
Behufs Prüfung der angenommenen Prozentsätze der bei Einberufungen einkommenden Mannschaften des
Beurlaubtenstandes der Marine sind für dieses Jahr seitens der Bezirkskommandos, in deren Kontrole si
derartige Mannschaften befinden, nach dem beigefügten Muster Uebersichten, welche mit dem 1. Juni ab-
* schließen, aufzustellen und am 10. Juni den betreffenden Generalkommandos einzureichen. Letztere haben
diese Uebersichten dem Oberkommando der Marine bis zum 15. Juni d. J. zu übersenden. .
· Eleiche Uebersichten sind dem Oberkommando zugleich mit den nack §. 46 der Marineordnung ein-
zureichenden Standesnachweisen zum 1. Dezember d. J. zuzustellen.
No. 947/92 geh. A. 1. v. Kaltenborn.