Full text: Armee-Verordnungs-Blatt Sechsundzwanzigster Jahrgang (26)

Stadt: 
Gemeinde: 
Sln-. * 
Wuster B. 
4 2 
Verechnung 
über 
gezahlte Familien-Unterstützungen, welche auf Grund des Gesetzes vom 10. Mai 1892 
(Reichs-Gesetzbl. S. 661) aus Reichsfonds zu erstatten sind, für das Etatsjahr 180 
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
Hrag ber. 
Nr. Dauer der Abwesenheit Lesetlich zahl- 
Lau- Namen senh — Unter. 
der Civil- zur Uebung einschließlich tung 
fende 8 der Charge. Marsch Bemerkungen. 
e- ellung. der Marschtage 
Nr. Einberufenen. "t s 6 für den sür die 
läge. Tag. —- 
vom bis Tage 
——— 
2. 3. 4. 5. 6. 7. 8. 9. 
1 1 Abt, Franz [WehrmannArbeiter 20. 7. 9218. #92 0 2u 36— 
|T 
U 
. 
rs# 
H 
  
  
  
  
  
  
Daß die unterstützungsberechtigten Angehorigen der oben bezeichneten Personen während der Dauer 
von lchteren abgeleisteten. Friedensübungen auf Verlangen die angegebenen Unierstützungsbeträge erhalten 
aben, bescheinigt 
(Ort und Datum.) 
(Unterschrift der Behörde, welche die Berechnung aufgestellt hat. §. 8.) 
Die Nichtigkeit der Angaben in Spalte 6 wird mit dem Bemerken bescheinigt, daß unter den auf- 
geführten Ersatzreservisten nur solche sich befinden, welche zur zweiten oder dritten Uebung einberufen waren. 
(Ort und Datum.) 
Bezirkskommando. 
(Unterschrift.) 
Geprüft und festgestellt. 
N. N. 
(Amtscharakter.)
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.