— 143 —
3. Die Feststellung des der Abgabe unterliegenden Einkommensbetrages und die Ermittelung der
Steuerstufe G. 4 des Habletes von 29. Juni 1886) erfolgen durch den Vorsitzenden der Ein-
ion
4. Die Ermäßigung der veranlagten Abgaben (§. 8 a. a. O.) erfolgt unter Anwendung der Vor-
schriften im §. 58 des Einkommensteuergesetzes.
Ueber den Antrag auf Ermäßigung entscheidet der Vorsitzende der Einkommensteuerveran-
lagungskommission bobehaltuch der Beschwerde an die Bezirksregierung (§. 5 Absatz 2 des
Gesetzes vom 29. Juni 1
Urkundlich unter Unserer .eligenhändigen Unterschrift und beigedrucktem Königlichen Insiegel.
Gegeben Wartburg, den 22. April 1892.
(L. S.) Wilhelm.
Gr. zu Eulenburg. v. Boetticher. Herrfurth. v. Schelling.
Fr# v. Berlepsch. Miaquel. v. Kaltenborn. v. Heyden.
bielen. Bosse.
Kriegsministerium. Berlin den 13. Juni 1892.
Vorstehendes Gesetz wird hierdurch zur Kenntniß der Armee gebracht.
No. 14 2/6. 92. C. 3. v. Kaltenborn.
Kriegsministerium. Berlin den 13. Juni 1892.
Nr. 158.
Verlegung der 4. Kompagnie Fuß-Artillerie-Regiments von Hindersin (Pommerschen) Nr. 2.
Frferge Allerhöchster Rabinets' Ordre vom 5. Mai d. J. ist die vorgenannte Kompagnie am 31. desselben
s von Swinemünde nach Pillau verlegt worden.
27 k5½ 92. A. 1. v. Kaltenborn.
Kriegsministerium. Berlin den 22. Mai 1892.
Nr. 159.
Ehrengerichtliche Verhältnisse der nach Württemberg kommandirten Königlich Preußischen bz. der na
hrengerich Preußen kommandirten Königich Württembergischen Gishiere, erthischen 33. 5
Abdrücke der Allerhöchsten Orto genehmigten
Vereinbarung zwischen dem Königlich Preußischen und dem Königlich Württembergischen Kriegs-
ministerium, betreffend die ehvengerichtlichen Verhältnisss 16 der nach Württemberg kommandirten
Königlih Preußischen bz. der nach Preußen kommandirten Königlich Württembergischen Offiziere vom
1892
28. Aprik
Krlangen in demselben Umfange he zur Vertheilung wie die Verordnung über die Ehrengerichte der Offiziere im
1874.
weußischen — wom 2.
nte Vereinbarung kann von der Königlichen Hofbuchhandlung von E. S. Mittler & Sohn,
Berlin :O zeh traße 68—70, auf unmittelbare Bestellung zum Preise von 5 Pf. bezogen werden.
No. 369/5. 92. A. 1. v. Kaltenborn.