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Kriegsministerium.
Waffen-Departement. Berlin den 3. Juni 1892.
Nr. 165.
Ausscheiden der „Allgemeinen Schußtafeln für die gezogenen Geschütze"“.
Unter Ber ugnahme aus die Bekanntmachung vom 7. September 1887 No. 663/8. 87. A. 4 — Armee-
Verordnun su a für 1887, Nr. 24 — wird hiermit bestimmt, daß die „Allgemeinen Schußtafeln für die
gezogenen beschütz- — Berlin 1879“ — nunmehr auszuscheiden haben.
No. 1010/5. 92. D. 2. Müller.
enemiusteri. Berlin den 4. Juni 1892.
Nr. 166.
Wischstricke.
Zur Wiedergewinnung einer größeren sestigkeit der Wischstricke müssen dieselben nach dem Auskochen gereckt
bz. angespannt und geglättet werden. Das Glätten selbst hat durch Reiben der angespannten Stricke mit
der Hand in halbfeuchtem Zustande unter Zuhilfenahme eines Tuchslückes oder dergleichen zu erfolgen.
J. V
No. 533/5. 92. D. 1. Rathgen.
Kriegeministerium. « «
Allgemeines Kriegs-Departement. Berlin den 9. Juni 1892.
Nr. 167.
Abänderung des Entwurfs zu einer Dienstvorschrift für die Militär-Telegraphen-Schule.
Seite 8, §. 16 Absatz 2 ist zu streichen und dafür zu setzen:
„Für die als Feldtelegraphisten ausgebildeten Mannschaften ist ein entsprechender Vermerk in
den Entlassungspapieren aufzunehmen. Die betreffenden Mannschaften der Pioniere sind auch
in den Standesnachweisen besonders zu führen.“
No. 6/6. 92. A. 5. v. Goßler.
Kriegsministerium.
Waffen-Departement. Berlin den 11. Juni 1892.
Nr. 168.
D Preise der Patronenrahmen und Packschachteln 2c.
Die in den ergänzenden Bestimmungen zur Uebungs-Munitions,Vorschrift 1888, betreffend die Munition 88,
im Abs. 8 auf Seite 4 enthaltenen Pe für Patronenrahmen 2c. eist wie folgt! abgeändert:
. ..4Pf.
1 Latkonenrahmen
1 7 achte -
1 Packhülse 30=
No 473/5. 92. D. 1. Muüller.