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r. 4.
Aenderung der Allerhöchsten Kabinets-Ordre vom 12. Juli 1888 und des §. 28, Seite 41 Zeile 20 und
21 von oben, der Garnisondienst- Wntt
bestimme h biermit: Von jetzt ab legen die Offiziere zum Parade= und Kirchenanzuge mit angezogenem
P 36% an Stel e der Epauletts die Achselstücke an. 1w gezos
Berlin den 7. Januar 1892.
Wilhelm.
An das Kriegsministerium.
Kriegsministerium. Berlin den 9. Januar 1892.
Vorstehende Allerhoͤchste Kabinets-Ordre wird hierdurch zur Kenntniß der Armee gebracht.
Deäblätter zur Garnisondienst-Vorschrift werden nicht ausgegeben.
No. 128/1 92. A. v. Kaltenborn.
1.
O.
Abzeichen der neserve. Dragn und Ulanen-Regimenter.
Auf den Mir gehaltenen Vortrag bestimme Ich, daß die Reserve-Dragoner= und Reserve-Ulanen-Regimenter
die Bekleidung und Ausrüstung der Linien-Regimenter, von welchen dieselben eingekleidet werden, ohne
Nummern bz. Namenszüge auf den Schulterklappen und Epauletten, mit dem Landwehrkreuz an der Kopf-
bedeckung, zu tragen haben.
Berlin den 7. Januar 1892.
Wilhelm.
An das Kriegsministerium. v. Kaltenborn.
Kriegsministerium. Berlin den 12. Januar 1892.
Vorstehende Allerhöchste Kabinets“Ordre wird hiermit zur Kenntniß der Armee gebracht.
Die Kosten etwa nothwendiger Abänderungen sind von den Intendanturen auf Kapitel 26 Titel 8
anzuweisen und bei der diesseitigen Belleidungs-Abtheilung anzumelden.
No. 202/1. 92. B. v. Kaltenborn.
Kriegsministerium. Berlin den 31. Dezember 1891.
r. 6.
Veränderte Bezeichnung eines Königlich Württembergischen Truppentheils.
Seine Majestät der König von Württemberg baben niethnt, daß das Dragoner-Regiment Prinz Wilhelm
(2. Württembergisches) Nr. 26 künftig die Bezeichnu
„Dragoner-Regiment König ½. Württembergisches) Nr. 26“
führen soll.
Dies wird hierdurch zur Kenntniß der Armee gebracht.
No. 687/12. 9 v. Kaltenborn.
Kriegsministerium. Berlin den 22. Januar 1892.
Nr. 7.
Veränderte Bezeichnung eines Königlich Württembergischen Truppentheils.
Seine Majestät der König von Württemberg haben bestimmt, daß das 4. Württembergische Infanterie-Regiment
Nr. 122 künftig die Bezeichnung:
„4. Württembergisches Infanterie-Regiment Nr. 122 Kaiser Franz Joseph von Oesterreich, König
von Ungarn“
führen soll.
Dies wird hierdurch zur Kenntniß der Armee gebracht.
No. ö514/1. 92. A. 1. v. Kaltenborn.