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Nr. 176. ·
i i immungen für die Kaiserliche Schutztruppe für Deutsch-Ostafrika.
Orgenisetorische Besn ben f Berlin den 15. Juni 1892.
7 . . . . . « - - liche
i des Herrn Reichskanzlers werden die „Organifatorischen Bestimmungen für die Kaiser
Mi genh miiung de en Reich (Müg- zum Marineverordnungsblatt Nr. 8 für 18391), wie folgt,
abgeundert. Seite VII. Im Abschnitt VII B. 7 sind in der zweiten Zeile von oben hinter dem Worte:
„Deckoffiziere" einzuschalten: 4 » »
Deckoffiz z halne früber Marige angeböeb faben Asealten
2. Zwischen dem ersten und zweiten Absatz ist folgender Absa : ·
ZwtsckLDeckofsiziesre (ZahlnzieistevAfpiraZtenx welche früher der Armee angehört haben, ananeien
in der Reihenfolge der Zahlmeister-Aspiranten ihres früheren Armeekorps zugleich mi ih n
dortigen Hintermanne. Gie werden eintretenden Falles im Einvernehmen mit dem "
ständigen Kriegsministerium zu überzähligen Zahlmeistern befördert. Bei Uebernahme, e
olchen Zahlmeisters in die Armee ban die Uebertragung einer Utatsmäßigen Stelle v
er nachträglichen Ableistung der vorgeschriebenen Probedienstleistung ab.
Ein bezügliches Deckblatt folgt anbei.
Der Staatssekretär des Reichs-Marine-Amts.
A. 2309. Hollmann.
Kriegsministerium. Berlin den 25. Juni 1892.
Vorstehender Erlaß des Herrn Staatssekretärs des Reichs-Marine-Amts wird unter Bezugnahme
auf die Bekanntnachun ka , 29. Hee#- 1891 (Armee-Verordnungs-Blatt Seite 134) mit Nachstehendem zur
Kenntniß der Armee gebracht: . · . cend
1. Die der Schutztruppe angehörenden Zahlmeister-Aspiranten werden, ihrem Dienstalter entspre iur
in der Liste der Zahlmeister-Aspiranten des Armeekorps, dem sie früher angehört haben, we
ührt
eführt. . - e
. Ziel Einreichung eines Vorschlags zur Beförderung des Hintermannes eines zur Schutztrupp
übergetretenen bohlmeister Asdingnt. ist letzterer, unter Beifügung seines Nationals, seitens be
Seneralkommandos dem Militär-Oekonomie-Departement namhaft zu machen.
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6G .
3. Soll die Uebertragung einer etatsmäßigen Zahlmeisterstelle an einen lbersähligen Sahlmeeren
Schutztruppe erfolgen, so wird in jedem einzelnen Falle das Weitere besonders verfügt werben.
4. Die Namen der zur Zeit bei der Schutztruppe befindlichen Zahlmeister-Aspiranten werden ¾
betreffenden Generalkommandos (Garde-, III., V., IX., X., XI. und XV. Armeekorps) no
mitgetheilt.
No. 165/6. 92. B. 3. v. Kaltenborn.
Kriegeministerium. ,
Waffen-Departement. Berlin den 21. Juni 1392.
Nr. 177.
Ausgabe einer nenen Ausrüstungs--Nachweisung.
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1. immobile Landwehr-Batterie
2. fehrende Ellasz-Batterte mit einer Bespannung von 6, bei reitenden Ersatz-Batterien
4. Reserve-Ersatz-Batterie von 4 Geschützen
5. Landsturm-Batterie
ist eine neue Ausrüstungs-Nachweisung aufgestellt worden und wird dieselbe den Kommando= 2c. Behörden
in der erforderlichen Anzahl von Exempiarie sellt. Umschlag zugehen. P
araft besche Ausrüstungs-Nachweisung für eine Landwehs Bage aufgestellt 1890, wird hierdurch außer
No. 689/6. 92. D. 2. Müller.