Full text: Armee-Verordnungs-Blatt Sechsundzwanzigster Jahrgang (26)

— 155 — 
Armee-Verordnungs-Blatt. 
Herausgegeben vom Kriegsministerium. 
26. Jahrgang. Berlin den 9. Juli 1892. Nr. 16. 
Gedruckt und in Vertrieb bei E. S. Mittler & Sohn, Königliche Hofbuchhandlung, Kochstraße 68. 
Der vierteljährliche Pränumerationspreis dieses Blattes beträgt 1.4 50. A. Abonnirt kann werden: außerhalb bei den 
ostanstalten und bei den Buchhandlungen, in Berlin bei der Expedition, Kochstraße 68. 
Bei Letzterer erfolgt auch der Verkauf einzelner Nummern dieses Blattes; der Preis derselben richtet sich nach der Anzahl 
der Druckbogen; jeder Druckbogen von 8 Seiten wird dabei mit 20 A berechnet, falls nicht für einzelne Nummern noch 
besonders eine Preisermäßigung festgesetzt ist. — Die Expedition liesert auch nur auf einer Seite bedruckte, zum 
Einkleben in die Akten geeignete Exemplare. Dieselben sind zum vierteljährlichen Pränumerationspreise von 1.. 90 
durch die Post oder in direkter Zusendung von der Expedition zu beziehen. 
  
  
Nr. 182. 
Aenderung der Armee-Eintheilung und Standorte der 3. und 4. Armee-Inspektion. 
bestimme hierdurch: Das XIII. (Königlich Württembergische) Armeekorps gehört fortan zu der 3. Armee- 
Inspektion. Der Standort dieser ist Berlin, der der 4. Armee-Inspektion München. Das Kriegsministerium 
hat hiernach das Weitere bekannt zu machen. 
Stettin den 27. Juni 1892. . 
Wilhelm. 
v. Kaltenborn. 
An das Kriegsministerium. 
Kriegsministerium. Berlin den 4. Juli 1892. 
Vorstehende Allerhöchste KabineteOrdre wird hierdurch mit dem Hinzufügen zur Kenntniß 
der Armee gebracht, daß das derzeitige Unterpersonal vom Stabe der 4. Armee-Inspektion zu dem der 
3. Armee-Inspektion übertritt. 
No. 6/7. 92. A. 1. v. Kaltenborn. 
Nr. 183. 
Anderweite Bezeichnung der 17. Kavallerie-Brigade. 
Ich bestimme, daß die 17. Kavallerie-Brigade fortan die Bezeichnung 17. Kavallerie-Brigade (Großherzoglich 
Mecklenburgische) führt. Das Kriegsministerium hat diese Meine Ordre der Armee bekannt zu machen. 
Stettin den 27. Juni 1892. » 
Wilhelm. 
An das Kriegsministerium. 
Kriegsministerium. 6 Berlin den 1. Juli 1892. 
Vorstehende Allerhöchste Rabinets-Ordre wird hierdurch zur Kenntniß der Armee gebracht. 
No. 880),6. 92. A. 1. v. Kaltenborn.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.