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... Berlin den 5. Juli 1892.
Kriegsministerium.
Nr. 184.
Beförderung von Pferden und Schlachtvieh auf Sinshnen Ho Prozent ist bei
Der in der Vorschrift unter f zu II des Militärtarifs vorgesehene Frachtzuschlag von rozen!
soichen i3 ir welche * Stellung eines besonderen Mltärsuges verlangt werden, sonn, bessannt
nicht, bei kleinen Militärtransporten dagegen, welche mit den für die Viehbeförderung nicht bestt enen #ed
des öffentlichen Verkehrs befördert werden, nur dann zu erheben, wenn die Befärderung w seittg ge-
Schlachtvieh in einem derartigen Zuge militärischerseits ausdrücklich verlangt und ba »
attei worden ist.
t Hierauf ist in vorkommenden Fällen zu rücksichtigen.
No. 23/6. 92 B. 3. v. Kaltenborn.
Kriegsministerium. Berlin den 29. Juni 1892.
Allgemeines Kriegs-Departement.
Nr. 185.
Aenderung des Kompagnie-Patronenwagens C/87 bei Neufertigung. *1
Die Kompagnie-Patronenwagen C/87 erfahren bei Neufertigung folgende Aenderungen in der Konstruktion:
1. Hinzutritt einer Deichselstütze. ittelst eines
2. Wbringung eines Schnallriemens zur besseren Befestigung der Kreuzhacke, welcher mite si
Schraubenblechs an der linken hinteren Ecksäule des hinteren Wagenkasteng befestigt war#n. statt
3. Die vordere und hintere Verbindung des Sitzkastens mit den beiden Tragebäumen wir
durch Bolzen durch Bänder mit Zwinzen bewirkt. 4 » zt die Hinter-
4. Lieferung von gleichen, mit denselben Schlüsseln schließbaren Vorhängeschlössern für die Al#siern-
wagenkasten der Patronenwagen eines Bataillons und Beigabe eines zu diesen S
vassenden Vorrathsschlüssels für den Wagenführer zur Vermeidung von Zeitverlust bei eraus-
gabung von Patronen.
Nach Maßgabe der verfügbaren Mittel bleibt den Truppentheilen überlassen, die zu 4 genannte
Maßregel auch bei den vorhandenen Patronenwagen anzunehmen. le zu
Dabei empfiehlt es 64 den zu den Hinterwagen bestimmten Schlössern besondere Merkmale #
geben, um ein Vertauschen mit denen zum Sitzkasten zu vermeiden.
No. 238/6. 92. A. 4. v. Goßler.
Kriegsministerium. .
Waffen-Departement. Berlin den 30. Juni 1892.
Nr. 186.
Preise für Sattlerfabrikate der Artillerie-Werkstätten.
Die genannten Institute haben Anweisung erhalten, die im Preistarif IIIa und dessen Nachtrage auf-
geführien. Sattlerfabrikate, insoweit letztere ganz oder in der Hauptsache aus Blank= oder Krausleder bestehen,
en Behörden und Truppentheilen bis auf Weiteres mit einem Preisabschlag von 5 v. H. in Rechnung zu stellen.
Diese Maßnahme tritt iedoch erst für die den Artillerie-Werkstätten vom 1. Juli d. J. ab zugehenden
Bestellungen in Kraft.
I. V.
No. 908/6. 92. D. 3. v. Gößnitz.