Kriegsministerium. Berlin den 30. Juni 1892.
Waffen-Departement.
Nr. 187.
Ausgabe einer neuen Ausrüstungs-Nachweisung.
Für „eine Artillerie= oder Reserve-Artillerie-Munitions-Kolonne“ ist eine neue Ausrüstungs-Nachweisung
aufgestellt worden, welche demnächst den betheiligten Truppentheilen und Behörden in der erforderlichen Anzahl
unter Umschlag zugehen wird.
Nach Eingang dieser Ausrüstungs-Nachweisung treten außer Kraft:
1. Ausrüstungs-Nachweisung für eine Artillerie-Munitions-Kolonne C/73, aufgestellt 1890,
2. Ausrüstungs-Nachweisung für eine Artillerie= bz. Reserve-Artillerie-Munitions-Kolonne C/64. 73,
aufgestellt 1890 und «-
3. Ausrüstungs-Nachweisung für eine Reserve-Artillerie-Munitions-Kolonne C/12. 73, auf-
gestellt 1890.
3. V.
No. 965/6. 92. D. 2. v. Gößnitz.
Kriegsministerium.
Waffen-Departement. Berlin den 4. Juli 1892.
Nr. 188.
Ausgabe neuer Ausrüstungs-Nachweisungen.
Die Ausrüstungs-Nachweisungen
sur fie JußArllllerie“ Kompagnie mit Bespannung (leichte Mörser bz. Haubitzen bz. schwere
örser) un
für eine Munitions-Kolonne eines Fuß-Artillerie-Bataillons mit Bespannung (leichte Mörser bz.
aubitzen bz. schwere Mörser
befinden sich im Druck und werden den Kommando= 2c. Behörden nach Maßgabe der Fertigstellung in der
erforderlichen Zahl von Abdrücken nebst Vertheilungsplan unter Umschlag zugehen.
J. V.
No. 163/7. 92. D. 2. Rathgen.
Kriegsministerium. .
Waffen-Departement. Berlin den 5. Juli 1892.
Nr. 189.
Ausgabe von Schußtafeln zum „Sammelheft der Schußtafeln“.
Die Schußtafeln Nr. 10 (für kurze 15cm K. St.) und Nr. 18 (für lange 15em Mörser) zum „Sammelheft
der Schußtafeln“ sind gedruckt und werden den Kommando= 2c. Behörden in der erforderlichen Zahl von
Abdrücken unter Umschlag zugehen.
Die bisherige Schußtafel Nr. 18 (für 9cm Mörser) des „Sammelheftes der Schußtafeln“ tritt
außer Kraft. 2
No. 914/6. 92. D. 2. Rathgen.