Full text: Armee-Verordnungs-Blatt Sechsundzwanzigster Jahrgang (26)

Kriegsministerium. Berlin den 12. August 1892. 
Nr. 210. 
Verlegung des Unteroffizier-Uebungskursus von Darmstadt nach Hagenau. 
Mit Allerhoͤchster Genehmigung wird der für den Uebungsplatz bei Darmstadt sestgesegn Unteroffizier- 
Uebunzskurlus — Armee-Verordnungs-Blatt für 1892 Nr. 10 — nach dem Truppen-Uebungsplatz bei 
agenau verlegt. 
Die für das Kommando a dem Unteroffizier-Uebungskursus Darmstadt gegebenen Bestimmungen 
finden sinngemäße Anwendung für das Kommando nach dem Truppen-Uebungsplatz bei Hagenau. 
No. 416/7. 92. A. 2. v. Kaltenborn. 
Kriegsministerium. Berlin den 12. August 1892. 
Kontrole von Offizieren und Offizieraspiranten des Beurlaubtenstandes beim Verzichen nach anderen 
undesstanten mit eigener Militärverwaltung. 
Nach Vereinbarung mit den Königlich Bayerischen, Sächsischen und Württembergischen Kriegsministerien 
wird das Nachstehende bestimmt: . 
· Wenn auch Offiziere und Offizieraspiranten des Beurlaubtenstandes der verschiedenen Kontingente 
in Gemäßheit der §§. 51, ' bz. 45,5 zweiter Absatz der Heerordnung grundsätzlich in der Kontrole der Bezirks- 
kommandos des eigenen Kontingents verbleiben, so sind dieselben doch für den Fall des Aufenthalts in einem 
anderen Bundesstaate sowohl zu den vorgeschriebenen Meldungen, wie zur Theilnahme an den Kontrol= 
versammlungen bei der Konirolstelle (Bezirkskommando 2c.) ihres Aufenthaltsortes verpflichtet. r# 
4 Das Bezirkskommando des Aufenthaltsortes übernimmt nach Maßgabe des Vorstehenden lediglich 
die Kontrole des Betreffenden im Beurlaubtenverhältniß in Vertretung des Bezirkskommandos des eigenen 
Kontingents und hat diesem von allen besonderen, den Offizier 2c. betreffenden Wahrnehmungen 2c. fortlaufend 
Mittheilung zu machen bz. auf Ansuchen die gewünschte Auskunft zu ertheilen. 
No. 127/8. 92. A. 1. v. Kaltenborn. 
  
  
. Nr. 212. 
Einführung von Geburtszeugnissen in abgekürzter Form für militärische Zwecke. 
hrung eugnis gekürzter ð fu Berlin den 27. Juli 1892. 
Es ist bei uns in Anregung gebracht worden, zur Erleichterun des Geschäftsganges und Verminderung des 
Schreibwerks bei den Standesämtern, statt der Erburtzregistere uszüge, welche in Ersatzangelegenheiten z. B. 
für den feeiwilligen Eintritt in das Heer, in das Kadettenkorps, in eine Unteroffizierschule oder für dergleichen 
militärische Zwecke auf Antrag den Betheiligten gebührenfrei auszustellen sind, vereinfachte Bescheinigungen 
über standesamtlich registrirte Geburtsfälle einzuführen. « . 
»· Nach näherer Erwägung haben wir im Einverständaisse mit dem Herrn Staatssekretär des Reichs- 
Justiz-Amts und dem Herrn Kriegsminister beschlossen, jener Anregung Folge zu geben und die Standes- 
beamten zu ermächtigen, in den vorerwähnten Fällen das in einem Exemplar beigefügte Formular in An- 
wendung zu bringen. 
zu sehen Eure Exzellenz ersuchen wir ganz ergebenst, hiervon gefälligst die Standesbeamten in Kenntniß 
Der Minister des Innern. Der Jufslizminister. 
Herrfurth. In dessen Vertretung. 
Nebe Pflugstaedt. 
An die sämmtlichen Herren Oberpräsidenten, 
den Herrn Oberstaatsanwalt zu Cöln und 
den Herrn Regierungspräsidenten zu Sigmaringen. 
——— A. 6142. 
d. J. 
Jun. M. I. 3757.
	        
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