Kriegsministerium.
Waffen-Departement. Berlin den 30. August 1892.
Nr. 229.
Abänderung zum Preistarif über Fabrikate der Artillerie-Werkstätten vom Juli 1886.
Der im Anhang zu diesem Preistarif unter lfd. Nr. 1 für Firniß (Leinöl= unter Verwendung von bor-
saurem Manganoxydul) angesetzte Preis von 0,65 K. ist auf 0,55 .K. abzuändern. !“
Der neue Preis hat erst für die vom 1. September d. J. ab eingehenden Bestellungen Gültigkeit.
No. 1113/6. 92. D. 3. Müller.
Kriegsministerium. Berlin den 6. September 1892.
Waffen-Departement.
Nr. 230.
Ausgabe einer neuen Ausrüstungs-Nachweisung.
ür
F „eine Infanterie= oder Reserve-Infanterie-Munitions-Kolonne“
ist eine neue Ausrüstungs-Nachweisung aufgestellt worden, welche demnächst den betheiligten Truppentheilen
und Behörden in der erforderlichen Anzahl unter Umschlag zugehen wird.
Nach Siaang dieser Ausrüstungs-Nachweisung treten außer Kraft:
. .
1. Ausrüstungs-Nachweisung für eine Infanterie-Munitions-Kolonne C/74. 73, ausgestellt 1890,
2. Auerhlungg Ruchweisung für eine Reserve-Infanterie-Munitions-Kolonne C/64. 69 u. s. w.,
aufgestellt 1888,
3. Ausrüstungs-Nachweisung für eine Infanterie-bz. Reserve-Infanterie-Munitions-Kolonne C/59. 69
u. s. w., aufgeslellt 1888 und *
4. Ausrüstungs-Nachweisung für eine Reserve-Infanterie-Munitions-Kolonne C/42. 61 u. s. w.,
aufgestellt 1888.
No. 270/8. 92. D. 2. Müller.
Deckblätter gelangen zur Versendung:
Nr. 14 bis 27 zur Vorschrift für die Verwaltung der Laboratorien bei den Artilleriedepots,
Nr. 205 bis 222 zur Ausrüstungs-Nachweisung für die Laboratorien bei den Artilleriedepots,
Nr. 44 bis 51 zu den besonderen Abnahmevorschriften, Ergänzung zur Kriegsfeuerwerkerei, I. Theil,
Nr. 18 bis 128 zur Vorschrift für die Verwaltong der Königlichen technischen Institute der Artillerie aus-
schliehlich Pulverfabriken,
Nr. 22. bis 139 zur Vorschrift zur Verwaltung der Königlichen Pulverfabriken.