Full text: Armee-Verordnungs-Blatt Sechsundzwanzigster Jahrgang (26)

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II. Beurlaubung von Mannschaften zur Disposition der Truppentheile. 
1. Beurlaubungen von Mannschaften ga Diosito der hehel haben insoweit zu er- 
selgen, daß Rekruten nach Maßgabe der unter III bezeichneten Antheile zur Einstellung gelangen 
nnen. 
2. Für die Entlassung der zur Disposition zu beurlaubenden Mannschaften finden die unter 1 ge- 
troffenen Bestimmungen mit der Maßgabe Anwendung, daß die an den Herstühungen Teil 
nehmenden Truppentheile die Beurlaubungen unter Ueberschreitung des späesten klassungstages 
bis zum dritten Tage nach dem Eintreffen in der Garnison verschieben dürfen. 
III. Einstellung der Rekruten. 
1. Zum Dienst mit der Waffe sind einzustellen: 
bei den Bataillonen der Infanterie mit hohem Etat ie 244 Rekruten 
bei den Bataillonen der Infanterie mit mittlerem Etat je 228 
bei den Bataillonen der Infanterie mit niedrigem Etatie# 209 
bei den Jäger-Bataillonen mit hohem Etat je 232 
bei dem Jäger-Bataillon mit mittlerem EStat. 21 
bei den Bataillonen der Jäger und Schützen mit niedrigem Etat je 199 
bei jedem Kavallerie-Regiment mit hohem Etat mindestens 160 
bei jedem Kavallerie-Regiment mit mittlerem und niedrigem 1 
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u dK n anna 
  
Etat mindestses 50 
bei jeder reitenden Batterie mit hohem Etat mindestens. 35 
bei jeder reitenden Batterie mit mittlerem Etat iesten 32 
bei jeder reitenden Batterie mit niedrigem Etat mindestens 3 
bei jeder fahrenden Batterie mit hohem Etat mindestens 
bei jeder fahrenden Batterie mit mittlerem Etat mindesen . 35 
bei jeder fahrenden Batterie mit niedrigem Etat mindestens. 30 
bei den Bataillonen der FS4g trtler mit hohem Etat ie 21 
bei den Bataillonen der Artillerie mit niedrigem Etat ie 168 
bei dem Garde-Pionier-Bataillo 225 
bei den übrigen Pionier-Bataillonensie 1776 
bei jedem Bataillon der Eisenbahn-Regimenter mindestens 135 
bei der Luftschiffer-Abtheilung mindestes 
bei jeder Kompagnie des Badischen Train-Bataillons Nr. 14 
und des Train-Bataillons Nr. 15: 
  
  
  
  
  
  
  
  
  
u a un u uan an n 
  
zu bangiähriger aktiver Dienstzeit mindestens 18 - 
zu halbjähriger aktiver Dienstzeit im Herbst 1892 und im 
rü sehr 46% je .. se . 38 - 
bei jeder Kompagnie der übrigen Train-Bataillone: 
zu dreijähriger aktiver Dienstzeit mindestes. 15 
zu palsäeer aktiver Dienstzeit im Herbst 1892 und im 
Frühjahr 1893 je.. 38 - 
Soweit Abgaben an gedienten Mannschaften als Krankenwärter oder Bäcker erfolgen, sind Re- 
kruten in entsprechender Höhe über die vorstehend genannten Zahlen hinaus einzustellen. 
2. An Oekonomie-Handwerkern haben sämmtliche Truppentheile 2c. mindestens ein Drittel der etats- 
mäßigen Bahl einzustellen. 
3. Für den Fall, daß bei einzelnen Truppentheilen eine Aenderung der vorstehenden Zahlen noth- 
* e — enächlige 9 tne Kriegsministerium zu entsprechenden Anordnungen.
	        
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