Full text: Armee-Verordnungs-Blatt Sechsundzwanzigster Jahrgang (26)

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Kriegsministerium. Berlin den 23. September 1892. 
Nr. 241. » 
Nachtrag zur „Vorschrift für die Besichtigung des Feldgeräths der Feldartillerie“. 
In Zeile 16 von oben auf Seite 9 der genannten Vorschrift ist zwischen „haben“ und „beizuwohnen“ 
einzuschalten: 
„außer der örtlichen Artillerie-Revisions-Kommission bz. Material-Untersuchungs-Kommission“ 
Deckblätter werden nicht ausgegeben. 
No. 55 7/9. 92. D. 2. v. Kaltenborn. 
Kriegsministerium. 
Berlin den 26. September 1892. 
Nr. 242. 
Veränderung in den Baukreisen des IX. Armeekorps. 
Der Wohnsitz des Lokalbaubeamten zu Nostock wird zum 1. Oktober 1892 nach Schwerin verlegt. 
Im Auftrage. 
No. 2886/9. 92. B. 5. 
Kriegsministerium. 
Waffen-Departement. 
v. Funck. 
Berlin den 14. September 1892. 
1 Nr. 243. 
Berichtigungen zur II. Fortsetzung der Uebersicht von den Aenderungen 
" Materials (geschlossen im März 189 
Lfe. Nr. 2. — Aendere „2 mal“ in „3 mal“ und „1130“ in „1152“". 
Ls'de. Nr. 16. — An Stelle des bisherigen Textes in Höhenspalte 3 setze: 
ger Zeichnungen des Feldartillerie- 
J. 
„Kurbel“. 
Vor „Kurbel“ setze „a#. Ferner ändere das rechts stehende Maß „23“ in „31“ und in der oberen 
Ansicht das rechts stehende Maß „25“ in „28“. 
Lfde. Nr. 17. — Aendere die Blattnummer „29“ in „29a“. 
Lede. Nr. 19 — ist zu streichen. 
Lfde. Nr. 33. — Aendere die Blattnummer „4“ in „ön7. 
Lfde. Nr. 41 — ist zu streichen. 
No. 761/7. 92. D. 2. Miller. 
Kriegsministerium. 
Allgemeines Kriegs-Departement. 
  
Berlin den 24. September 1892. 
Nr. 244. 
Bekleidung 2c. der Feldgendarmen. 
In Folge Erhöhung der etatsmäßigen Vergütung für Stiefel, welche den Preußischen Oberwachtmeistern 
und berittenen Gendarmen vom 1. April 1892 ab gewährt wird, ist der im § 5, Ziffer 2 Absatz 4 der 
Feldgendarmerie-Ordnung angegebene Geldbetrag von 32 K. 59 Pf. in 37.. 07 Pf. abzuändern. 
Deckblatt wird nicht ausgegeben. 
No. 207/9. 92. A. 3. v. Goßler. 
Kriegsministerium. Berlin den 26. September 1892. 
Allgemeines Kriegs-Departement. 
Nr. 245. 
Ausgabe von Bestimmungen für die Feldartillerie-Schießschule. 
Die „Bestimmungen für die Feldartillerie-Schießschule“ sind neu aufgestellt und den betheiligten Truppen 
und Behörden in der erforderlichen Zahl von Abdrücken mit Vertheilungsplan zugegangen. Dieselben enthalten 
die in den Ausführungsbestimmungen zur Allerhöchsten Nabinets-Ordre vom 31. März 1892 unter I zu 3 
in Aussicht gestellten Bestimmungen über die am 1. Oktober d. Is. beginnenden viermonatlichen Lehrkurse der 
Sekondlieutenants der Feldartillerie bei der Feldartillerie= Schießschule — Armee-Verordnungs-Blatt 
Nr. 9 für 1892 Seite 76. — Der bisher gültige Entwurf tritt außer Kraft. 
" Die Bestimmungen für die Feldartillerie-Schießschule werden von der Königlichen Hofbuchhandlung 
S. Mittler & Sohn, Berlin 8W., Kochstraße 68—70, für unmittelbar aus der Armee zugehende 
Bestellungen zum Preise von 15 Pf. für das Stück vorräthig gehalten. 
No. 195/9. 92. A. 4. v. Goßler.
	        
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