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Kriegsministerium.
Allgemeines Kriegs-Departement. Berlin den 7. Oktober 1892.
Nr. 256.
Ausgabe der Ausrüstungs-Nachweisung für eine Divisions-Tel hen-Abtheil
Den betreffenden Kommandobehörden wird die erforderliche Anzahl Abdrücke der vorbezeichneten Druck-
vorschrift mit Vertheilungsplan unter Umschlag zugehen.
J. V
No. 56/10. 92. A. 5. Paulus.
Kriegsministerium. Berlin den 11. Oktober 1892.
Allgemeines Kriegs-Departement.
Nr. 267.
Zeichnungen vom Train-Material und Abänderungen zu denselben.
Den Kommandobehörden werden mit Vertheilungsplan unter Umschlag übersandt werden:
A. an Zeichnungen vom Krain-Material:
„II. Geschirr= und Stallsachen. 1888. Blatt 1—7.“
„III. Schanzzeug, Vorrathssachen und Wagenzubehör. 1888. Blatt 1. (Laterne C/87).“
„IV. Geschäftszimmer= und Kassengeräth. Blatt 3. (Aktenkasten C/77)."
„XII. Werkzeug. 1888. Blatt 1. Für den Roßarzt. (Verbandtasche N/C).“ ·
B. die l. Fortsetzung der Uebersicht von den Aenderungen der Zeichnungen des Train-Materials
(Train= und Truppenfahrzeuge 2c.) geschlossen im März 1891 und soweit erforderlich Auszüge hierzu.
No. 20/10. 92. A. 4. v. Goßler.
Kriegsministerium.
Waffen-Departement. Berlin den 11. Oktober 1892.
Nr. 258.
Aenderung des Verkaufs-Preisverzeichnisses zu den Handwaffen.
Seite 5. Nr. 61.
Der Preis des Niemens für Gewehr 38 ermäßigt sich auf 1 .Kk., für Karabiner 88 auf 85 Pf.
Nr. 62. desgleichen für Gewehr 88 auf 90 Pf., für Karabiner 38 auf 75 Pf.
Deckblätter werden nicht ausgegeben.
No. 442/9. 92. D. 1. Miüller.
KHriegsministerium.
Militär-Oekonomie-Departement. Berlin den 13. Oktober 1892
Nr. 259.
Eisenbahnbeförderung von Militärpersonen und Militärtrausporten mit Schnell. 2c. Zügen.
Nachstehendes Verzeichniß derjenigen Schnell= 2c. Züge, mit welchen Militärpersonen und Militärtransporte
für die Dauer des mit dem 1. d. M. in Kraft getretenen Winterfahrplans auf Militärfahrkarten befördert
werden können, wird mit dem Bemerken zur allgemeinen Kenntniß gebracht, daß das Seite 133/135 des
diesjährigen Armee-Verordnungs-Blattes abgedruckte bezügliche Verzeichniß hierdurch außer Kraft tritt.
No. 304/10. 92. B. 3. v. Funck.