Full text: Armee-Verordnungs-Blatt Sechsundzwanzigster Jahrgang (26)

Kriegsministerium. 
Waffen-Departement. Berlin den 17. Oktober 1892. 
Nr. 264. 
Verkaufspreis des Geschütz-Exerzir-Reglements für die Fußartillerie. (Entwurf.) 
An Stelle des Exerzir-Reglements für die Fußartillerie vom 22. Februar 1883. Zweiter Abschnitt — Aus- 
bildung am Geschütz — ist das Geschütz-Exerzir-Reglement für die Fußartillerie neu aufgestellt und zunächst 
als Entwurf nur an die Fußartillerie-Truppentheile und an einige Vehorden verausgabt worden. 
Der Entwurf wird von der Königlichen Hofbuchhandlung E. S. Mittler & Sohn, Berlin SW., 
Kochstraße 68—70, für unmittelbar aus der Armee zugehende Bestellungen zum Preise von 70 Pf. für das 
geheftete und 85 Pf. für das gebundene Exemplar vorräthig gehalten. 
No. 395/10. 92. D. 2. Müller. 
Kriegsministerium. 
Militär-Oekonomie-Departement. Berlin den 19. Oktober 1892. 
Nr. . 
Postsendungen für das Bekleidungsamt XVI. Armeekorps. 
Postsendungen und Telegramme an das Bekleidungsamt XVI. Armeekorps sind nach Montigny, Kreis Men, 
zu richten. 
No. 477/10. 92. B. 3. von Funck. 
Direktion der Lebensversicherungs- « 
Anstalt für die Armee und Marine. Berlin den 4. Oktober 1892. 
Nr. 266. 
Bekanntmachung 
der Lebensversicherungs-Anstalt für die Armee und Marine. 
Die Geschäftsräume der Anstalt befinden sich vom 15. Oktober d. J. ab: 
Berlin W. Linkstraße Nr. 21. 
Lademann. 
Deckblätter gelangen zur Versendung: 
Nr. 34 bis 39 zur sammenlstelung der noch gültigen Bemerkungen des Inspizienten des Artillerie-Materials 
bei dessen Besichtigungen. B. Fußartillerie.
	        
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