Kriegsministerium.
Waffen-Departement. Berlin den 17. Oktober 1892.
Nr. 264.
Verkaufspreis des Geschütz-Exerzir-Reglements für die Fußartillerie. (Entwurf.)
An Stelle des Exerzir-Reglements für die Fußartillerie vom 22. Februar 1883. Zweiter Abschnitt — Aus-
bildung am Geschütz — ist das Geschütz-Exerzir-Reglement für die Fußartillerie neu aufgestellt und zunächst
als Entwurf nur an die Fußartillerie-Truppentheile und an einige Vehorden verausgabt worden.
Der Entwurf wird von der Königlichen Hofbuchhandlung E. S. Mittler & Sohn, Berlin SW.,
Kochstraße 68—70, für unmittelbar aus der Armee zugehende Bestellungen zum Preise von 70 Pf. für das
geheftete und 85 Pf. für das gebundene Exemplar vorräthig gehalten.
No. 395/10. 92. D. 2. Müller.
Kriegsministerium.
Militär-Oekonomie-Departement. Berlin den 19. Oktober 1892.
Nr. .
Postsendungen für das Bekleidungsamt XVI. Armeekorps.
Postsendungen und Telegramme an das Bekleidungsamt XVI. Armeekorps sind nach Montigny, Kreis Men,
zu richten.
No. 477/10. 92. B. 3. von Funck.
Direktion der Lebensversicherungs- «
Anstalt für die Armee und Marine. Berlin den 4. Oktober 1892.
Nr. 266.
Bekanntmachung
der Lebensversicherungs-Anstalt für die Armee und Marine.
Die Geschäftsräume der Anstalt befinden sich vom 15. Oktober d. J. ab:
Berlin W. Linkstraße Nr. 21.
Lademann.
Deckblätter gelangen zur Versendung:
Nr. 34 bis 39 zur sammenlstelung der noch gültigen Bemerkungen des Inspizienten des Artillerie-Materials
bei dessen Besichtigungen. B. Fußartillerie.