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Nr. 272.
Fortfall der Bestätigung bei Bauverträgen.
ie Bestätigung der Unternehmer-Verträge bei Bauausführungen kommt von jetz 5
nur ausnahlabnen= in schwierigen und wichtigen Fällen hat nach eigenem Emessen die zustindige Aufssht
behörde die Vorlage der Verträge zur Prltfung und Bestätigung anzuordnen. Der Lokalbau Fene #
verwaltende Lokalbehörde — je nachdem das Verdingungsgeschäft von der einen oder anderen teie ponter
genommen wird — beforgt sofort, ohne Zeitversäumniß, nach erfolger Zuschlagser heilung auf
vorher festgestellten Bedingungen die schriftliche Ausfertigung des Ver rges vurfe der Garnison Bu-
Kriegsministerium. Berlin den 29. Oktober 1892.
t ab grundsätzlich in Wegfall;
u diesem Zweck werden folgende Zusätze und Abänderungen zum
Ordnung wothwendig und sind fortan zu beachten: · » .
1.ufSeite4iIn§.4Zisser23eile6ist«Veritäge« streichen und dafür zu setzen: wo eine
„Vertragsbedingungen, die Zuschlagsertheilung, die Bestätigung von Verträgen,
2 Auf —i-e zattfnde. à! f
.Auf Seite 163 am uß ist hinzuzufügen: »
T 8 aus ihnen in W mit bennr ersorderten, Erllärungen der Bewerber
der. Inhalt des abzuschließenden Vertrages vollständig zu entnehmen ist. .
Namentliöch ist derart, daß es einer nacht#chen Vereinbarung nach Ertheilung
des Zuschlages nicht bedarf, Bestimmung zu treffen: « » elchem
a) über die Vollendungsfrist und die etwaigen Theilfristen, sowie darüber, von w
) Deitpunkt Saübsie, auf bestimmte Bianer bemessenen Fessen laufen,
b) über die Kasse, durch welche die Zahlungen zu erfolgen haben.
) über die Höhe einer etwaigen Versäumnißstrafe, sowie über die Voraussetzungen,
unter welchen dieselbe fällig wird, . der-
) über die Höhe einer etwa zu bestellenden Kaution, unter genauer Bezeichnung! en
jenigen Verbindlichkeiten, für deren Erfüllung dieselbe haften soll, sowie derjenig
oraussetzungen, unter welchen die Rückgabe zu erfolgen hat, ict des
e) über die Abnahme der Leistungen, die Dauer und den Umfang der Haftpflich
Unternehmers, · uglichen
s) über die Bildung des Schiedsgericht, falls eine Abweichung von den bg Gweit=
Vorschriften der allgemeinen Vertragsbedingungen zweckmäßig erscheint. ei #orn-
läufigen und verwickelten Vertragsverhältnissen kann es sich empfehlen, von
herein einen Obmann zuzuziehen. Dann ist zu bestimmen: » »den
„Das Schiedsgericht wird in der Weise gebildet, daß die beiden gemäß znn
allgemeinen Vertragsbedingungen gewählten Schiedsrichter vor Eintritt iun
Verhandlung einen Obmann wählen. Einigen sie sich über die Person desse *
nicht, so wird der Obmann von dem Militär-Intendanten eines benach rder
Korpsbezirks ernannt. Hinsichtlich der Leitung der Verhandlungen un 6"°
Entscheidung verbleibt es bei den Bestimmungen der allgemeinen Vertrag
bedingungen.“ · das
Bei minder umfangreichen Bauarbeiten kann dagegen bestimmt werden, daß liter-
Schiedsgericht nur durch einen Schiedsrichter gebildet wird, welcher von dem Militär-
Intendanten eines benachbarten Korpsbezirks zu ernennen ist.
3. Auf Seite 167 ist hinter Absatz 1 einzuschalten: b-
Soll von einer Kautionsstellung durch den zur Berücksichtigung empfohlenen Bewerber ab-
gesehen werden, so sind die Gründe Verfür anzugeben. » .
4.DIeStelleZecleWaufSeiie169b6Seite17ogeinschließlichiftzustreichenunddaftlrzu setzen:
In die Vertragsurkunde müssen aufgenommen werden: .
a) die Bezeichnung der vertragsschließenden Parteien, des Gegenstandes der Verdingun
der Bezugsquellen, falls eine derartige Angabe in den Bedingungen verlangt ist, un
der Höhe der Vergütung, « ,
b) die Angabe, ob dem Vertragsschlusse ein öffentliches oder ein engeres Ausschreibun ""
verfahren vorangegangen ist oder nicht, und zutreffenden Falls ob der gewählte
Unternehmer in einem solchen Verfahren Mindestfordernder geblieben ist,