Kriegsministerium. Berlin den 2. November 1892.
Nr. 275.
Viehzählung am 1. Dezember 1892.
Auf Beschluß des Bundesrathes soll im Deutschen Reiche am 1. Dezember d. J. eine allgemeine Vieh-
ähl stattfind
zählung stattfinden.
Nach der dieserhalb seitens des Herrn Ministers des Innern für das Preußische Staatsgebiet er-
theilten Instruktion liegt die Ausführung der Zählung den Orts= bz. Polizeibehörden ob. Dieselben werden
sich wegen Vornahme der Erhebung in den militärischen Anstalten mit den Militärbehörden benehmen. Den
seitens der Orts= 2c. Behörden dieserhalb ergehenden Requisitionen ist thunlichst zu entsprechen.
No. 406/10. 92. A. 2. v. Kaltenborn.
Kriegsministerium. Berlin den 26. Oktober 1892.
Departement fr das Invalidenwesen. · -
Nr. 276.
Soldaten-Ansprachen.
Von dem Evanzelischen Foo# der Armee werden in Verbindung mit evangelischen Militärgeistlichen
allmonatlich Soldaten-Ansprachen herausgegeben, welche unter dem Titel: „In des Königs Rock“ durch die
Königliche Hofbuchhandlung von E. S. Mittler & Sohn, Berlin 8W., Kochstraße 68— 70 zu beziehen sind.
Um diesen Ansprachen eine große Verbreitung in der Armee zu sichern, ist der Preis der Ansprache
auf 5 Pfennig festgesetzt und ermäßigt sich bei einer Abnahme von 1000 und mehr Exemplaren auf 4 Pfennig.
No. 640/10. 92. C. 3. v. Spitz.
Kriegsministerium.
Militär-Oekonomie-Departement. Berlin den 26. Oktober 1392.
r. 277.
Truppen-Uebungsplatz Senne.
Der Truppen-Uebungsplatz Senne gehört zu den Garnisonanstalten von „Neuhaus“.
No. 183/10. 92. B. 3. von Funck.
Kriegsministerium. Berlin den 30. Oktober 1892.
Departement sar das Invalidenwesen.
r. .
Civilversorgungsscheine von Angehörigen militärisch organisirter Gendarmerien und Schutzmannschaften 2c.
Für Entscheidung der Frage, ob einem zu einer militärisch organisirten Gendarmerie oder Schupenamuschast rc.
uͤbergetretenen Unterofsizier der Civiloersorgungsschein fuͤr zwölf- oder für fünfzehnjährige Gesammtdienstzeit
(nach Muster B oder Muster C zu §. 1 der Anstellungsgrundsätze) zu gewähren ist, kommt es lediglich darauf
an, ob der betreffende Anwärter nach oder vor Beendigung einer neunjährigen aktiven Dienstzeit zur Probe-
dienstleistung kommandirt worden ist. 4
Für Unteroffiziere, welche vor Vollendung einer neunjährigen Dienstzeit zur Probedienstleistung
kommandirt worden sind, ist später nur der Civilversorgungsschein nach Anlage C zuständig.
Die Unteroffiziere sind bei Stellung von Anträgen auf Ueberweisung zur Gendarmerie 2c. hierauf
aufmerksam zu machen.
No. 13/9. 92. C. 3 v. Spitz.
Kriegsministerium.
Waffen-Departement. Berlin den 3. November 1892.
Nr. 279.
Aufschriften bei Post-= und Frachtsendungen an das Artilleriedepot der Feste Boyen.
Bei Postsendungen an das Artilleriedepot der Feste Boyen hat die Aufschrift zu lauten:
„An das Königliche Artilleriedepot der Feste Boyen zu Lötzen“
und bei Frachtsendungen wie vor mit dem Zusatz:
„Station Lötzen der Ostpreußischen Südbahn“.
No. 457/10. 92. D. 2. Müller.