Full text: Armee-Verordnungs-Blatt Sechsundzwanzigster Jahrgang (26)

— 230 — 
Kriegsministerium. November 180. 
Waffen-Departement. Berlin den 18. Nor 
Nr. r-*Zu ß 
Ferngläser für ziere. · 
- --- - Kavallerie 
Eine Beschaffung von Ferngläsern für Offiziere nach dem für die Unteroffiziere der Infanterie und 8 Werden 
gensel Muster z durch die Gewehr-Prüfungs-Kommission fernerhin nicht mehr statt. Es wer 
jedoch nunmehr die Firmen » . 
Sprenger in Berlin, SW. Alte Jakobstr. 6II, 
Hoert. in chhen und d Mari 
as Waarenhaus für die Armee un arine um 
eine Anzahl derartiger Gläser, die von der Gewehr-Prüfungs-Kommission geprüft und gestempelt sind, 
Verkauf auf Lager halten. · « 
Die Preise stellen sich für Glas, Tasche und Trageriemen wie folgt: 
bei Sprenger und bei Goerz: 
24 ¾. einschließlich Verpackung im Einzelverkauf, m—ien 
23 n einschließlich Verpackung beim gleichzeitigen Bezuge von 6 Gläsern; 
beim Waarenhaus: 
24 .K. einschließlich Verpackung im Einzelverkauf, 4 
23 K. einschließlich Verpackung beim gleichzeitigen Bezuge von 10 Gläsern. Lieferung von 6 
b O#lr die Inanspruchnahme des billigeren Preidt von 23 K. bei der gleichzeiiigen iefe 
10 Gläsern i 
· .. on 
st Bedingung, daß Bestellung und Einsendung ver Oeldbeträge für alle Gläser zusammen o 
einer Stelle erfolgt. 
  
  
No. 144/11. 92. D. 1. Müller. 
Kriegsministerium. Berlin den 19. November 1892. 
Departement für das Invalidenwesen. 
Nr. 293. 9 bände mit 
Besecung der Subaltern= und Unterbeamtenstellen in der Verwaltung der Kommunalver 
ilitäranwärtern. 
. er 
Das Gesetz, betreffend die Besetzung der Subaltern- und Unterbeamtenstellen in der Verwaltung 20 
Kommunalverbände mit Militäranwärtern, nebst den Ausführungsbestimmungen des Kriegsministerin 
den Truppen und Behörden in der erforderlichen Anzahl zugehen. , Berlin SW., 
Das Gesetz r2c. ist in der Königlichen goitucsechen von E. S. Mittler & Sohn, 4a ehenden 
Kochstraße 68—70, vorräthig und kann, bei unmittelbar aus der Armee der Buchhandlung ## # 
Bestellungen, von dort zum Preise von 10 Pf. bezogen werden. 
No. 260/11. 92. C. 3. v. Spitz. 
Kriegeministerium. Berlin den 22. November 1892. 
Allgemeines Kriegs-Departement. 
Nr. 294. 
Aenderung der Nr. 140 der Schießvorschrift für den Train 1892. ieß· 
Die in Nr. 25 des Armee-Verordnungs-Blattes von 1892 unter Nr. 269 angeordnete Aenderung der *s* 
vorschriften für die Infanterie, Kavallerie und Fußartillerie gilt auch für diejenige des Trains. (ifd. Nr. 
No. 251/11. 92. A 4. v. Goßler. "
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.