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Kriegsministerium. Berlin den 5. Dezember 1892.
Nr. 303
Liquidationen über Militärfahr= und Frachtgelder.
Zur Vereinfachung des Liquidationswesens werden die gemäß Anmerkung *) zum Muster A der Anlage III
der Militär-Eisenbahn-Ordnung den Bahnverwaltungen obliegenden Eintragungen von Entfernungen und
Geldbeträgen mit Zustimmung des Herrn Reichskanzlers nur noch im Falle der Baarzahlung in den Abschnitt 1
ver- Misahrschene, sonst allgemein in den Liquidationen über gestundete Müirasfhr= und Fracht-
gelder erfolgen. «
Entfernungen und Geldbeträge sind hierbei seitens der Eisenbahnverwaltungen fahrscheinweise in den
bezüglichen Spalten der Liquidationen, und zwar die Geldbeträge getrennt für Offiziere, Mannschaften,
Pferde u. s. w., ersichtlich zu machen.
No. 877/11. 92. A. 1. v. Kaltenborn.
Kriegsministerium. Berlin den 16. Dezember 1892.
304.
Veränderung der Bankreise im VI. Armeekorps.
Vom Baukreise Gleiwitz werden die Garnisonorte Leobschütz, Neustadt O. Schl., Ober-Glogau sowie Ratibor
abgezweigt und dem Baukreise Neiße zugetheilt.
Im Auftrage.
No. 43/12. 92. B. 5. v. Funck.
Kriegsministerium. Berlin den 16. Dezember 1892.
Druckvorschriften.
Die durch Ziffer 14 der Vorbemerkungen zum Druckvorschriften-Etat von 1888 angeordnete Revision des
vorhandenen Bestandes an Druckvorschriften ist für das Jahr 1893 mit Rücksicht auf die bevorstehende Aus-
gabe eines neuen Druckoorschriften-Etats bis auf Weiteres auszusetzen; dasselbe gilt bezüglich der termin-
mäßigen Anmeldung des fehlenden Bedarfs an Druckvorschriften bz. der Rücklieferung der überzähligen
Exemplare.
No. 448/12. 92. K. M. v. Kaltenborn.
Kriegsministerium. Berlin den 17. Dezember 1892.
Nr. 306.
Abänderung der Uebungs-Munitions--Vorschrift.
Seite 30, Etat VIII. Kavallerie-Regimenter:
in Zeile 15 und 19 von unten ist hinter Sprengpatronen einzufügen: „C/88“.
Seite 31, Etat IX. Feldartillerie-Abtheilungen:
in A. 1 ist der Text zu ersetzen durch:
„Tede Batterie 300 Schlagröhren und außerdem für jeden Rekruten 10 Schlagröhren“:
unter A. 2 ist hinter Kartuschen zu setzen:
„davon 75 rauchschwache“;
statt „160 Schlagröhren“ ist zu setzen:
lagröhren
7 “
80 Feldschlagröhren“;
unter A. 4 ist hinter Kartuschen zu setzen:
„davon 23 rauchschwache“,
statt „50 Schlagröhren“ ist zu setzen:
„25 Schlagröhren,
25 Feldschlagröhren“.