Full text: Armee-Verordnungs-Blatt Sechsundzwanzigster Jahrgang (26)

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Seite 33, Etat X. Fußartillerie-Bataillone: 
Der Text t A. 1 und 7 1 a) ist zu ersetzen durch: 
eede Kompagnie erhält ..«, 
„ a) 300 Shlogröhren und außerdem für jeden Rekruten 10 Schlagröhren“; 
unter A. 1 b) sind die Zahlen 
30, 37 und 40 zu ersetzen durch bz. 
„50“, „65“ und „50“ 
ebendaselbst ist hinter „Kartuschen“ einzufügen: 
„(Schwarzpulver)"“. 
In Zeile 20 von unien ist hinter 3,7 em einzuschalten: 
„und 5 cm“ 
unter A. 2 I#cbiner Kortuschen einzusügen: 
„(Schwarzpulver) “; " » . - 
unter A. 4 sind die — beiden Zeilen bis „Kanone“ zu streichen und in der zw eiten Zeile zu setzen 
„Jeder“ statt „jeder“. « 
Seite 34 Zeile 11 von oben ist hinter der Zahl 25 „rauchschwache" einzuschalten, 
in Zeile 13 von oben gind die Worte: aschrauben, durch „Geschüh-Zündungen 
« agröhren bz. Friktionszündschrauben“ durch „Geschütz-Zu „ aen: 
in Zeile 14 2 * d „250“ zu ersetzen und hinter „Kanonenschlägen einzufügen 
hi Zeil ° ; “*J “3 Abf 
inter Zeile 17 von oben ist als neuer atz einzusügen: « . n 
„zur Herstellung von 250 rabbsah eunhun Kanonenschlägen die nach der Anleitung kur Durstelen 
des rauchschwachen Geschützfeuers 2c. erforderlichen Materialien (Schießwollkörper, Sp 
Guttapercha, Zündschnur, Pillenlichte), „ 
10 Leuchtfackeln (für solche ohne Zünder auch die erforderlichen Pillenlichte)“. 
Seite 36, Etat XII. Pionier-Bataillone: 
Die R 11 umh 12 bon unten sind dur 
5A 770 rengkörper C/88“ zu ersetzen; « . . 
in Zeile 9 und 10 von unten 8 Hner Soreh und „Sprengpatronen“ jedesmal „C/88“ einzuschalten; 
die Zeilen 7 und 8 von unten sind durch: 
200 Zündpatronen 
» » 400300Sprengkapfeln«zuerfetzem « 
in Zeile 1 von unten ist „C/76“ und am Fuße der Seite ist die Anmerkung zu streichen; 
Seite 37: die Zeilen 7 bis 20 von oben sind durch die folgende Fassung zu ersetzen: Q#on C/ss, bie- 
Die Verpackung der Sprengkörper C/88 erfolgt in Kasten für Sprengmunition 4 ähen 
jenige der Bohrpatronen C/88 und Sprengpatronen C/88 in gewöhnlichen Packgesähen, 
welche sauber, genügend haltbar und dicht sein müssen. stände 
In die mit Sprengmunition C/88 gefüllten Gefäße dürfen niemals andere Gee mur 
zugepackt werden. Packgefäße, in welchen Sprengmunition 0/88 verpackt gewesen ist, dür enung 
wieder zur Verpackung derartiger Munition Verwendung finden. Vor der Wiederverwerforgg 
sion die Packgefäße innen und außen von etwa anhaftendem gelben Staube durch Waschen 
ältig zu reinigen. .. deren 
Die Lagerung der Sprengmunition C/88 muß, wenn angängig, in einem beson ine 
Magazine, für welches im Allgemeinen dieselben Sicherheitsmaßregeln, wie für Pulvermagaz 
gelten und in welchem keine anderen Gegenstände untergebracht werden dürfen, stattfinden. in 
m Nothfalle darf die Sprengmunition C/88 auch in dem Pulverhause, jevoch nude n 
einem besonderen, durch völlig dichte Zwischenwände abgetrennten Naume, untergebracht werden.. 
Seite 43, Etat XVIII. Große Herbstübungen in zusammengezogenen Armeekorps: 
Unter 1. Zeile 13 von oben ist hinter der Zahl 80 einzusügen: 
„rauchschwache“ seb Zah zufus 
Zeile 14 von oben das Wort „Schlagröhren“ zu ersetzen durch: 
„Feldschlagröhren“. ölagröh eret
	        
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