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11. Hinter Ziffer XXXII ist folgende neue Bestimmung nachzutragen: 4
? 4 AUlle siigende neue werden nur in wasserdichte Behälter verpackt und unter
solgenden Bedingungen zur Beförderung angenommen: · ·
1. Sie müssen von allen Speiseresten gereinigt und derart gesalzen sein, daß auf jeden
Magen 15 bis 20 g Kochsalz verwendet ist. « . »
.BeiderVerpackungiftaufdenBodcndegGefüßes,sowie auf die oberste Magen-
schicht je eine eiwa 1 cm hohe Schicht Salz zu streuen. 4
Im Flrachtbriefe ist von dem Versender zu bescheinigen, daß die Vorschriften unter
1 und 2 beobachtet sind. ·
.DieEisenbahnkanndieVorausbezahlungderFrachtbetderAufggbe verlangen
Die Kosten etwa nöthiger Desinfektion sallen dem Versender beziehungsweise dem
Empfänger zur Last.“. du«
Dievorstehenduntersu11d4aufgeführtenAendcrungeutretenaml. Februar, die übrigen
Aenderungen am 1. April d. J. in Kraft.
Berlin, den 20. Januar 1892.
*
*
Der Reichskanzler.
Graf v. Caprivi.
Kriegsministerium. Berlin den 19. Februar 1892.
Vorstehendes wird hierdurch zur Kenntniß der Armee gebracht.
No. 224 2. 92. A. 1. v. Kaltenborn.
Nr. 34
Aenuderungen der Wehrordnung vom 22. November 1888.
Die dem §. 1 der Wehrordnung vom 22. November 1888 beigefügte Landwehr-Bezirkseintheilung
(Central-Blatt 1889 S. 132) wird gemäß §. 1 Ziffer 6 a. a. O. an den einschlägigen, zum Theil bereits ab-
geänderten Stellen berichtigt wie folgt:
l l
. .JUfaIltekie-I -. Verwaltungs= (bezw. Aus= Bundesstaat (Provinz,
Armerkorp Brigade ] Landwehrbezirke T hebungs behri bezw. Regierungsbezirk)
10. Guben (früher Soraux Ulnverändert wie bisher
Berlin PN3NWD.
Landwehr=
eEnspektion) «
lll. WebwhectgeUnverändcrtwie bisher Unverändert wie bisher Unverändert wie bisher
Anmerkung. r
kommt in i
-M--.«»»-». ·.- «
12. Bernauss) Uunoverändert wie bisher
gt Halberstadt
» -,- andkreis Halberstadt
iv 13 Halberstadt . Kreis Oschersleben --.
. . — Kreis Wernigerode Unverändert wie bisher
M Sitadt Magdeburg
agdeburg i Kreis Wahglebert v
"““) Das Bezirkskommando Bernau befindet sich in Berlin.