Full text: Armee-Verordnungs-Blatt Sechsundzwanzigster Jahrgang (26)

22 
Kriegsministerium. Berlin den 10. Februar 1892. 
Nr. 35. 
Ergänzung von Dienstvorschriften. 
1 . Im 5. 38 der Friedens-Besoldungsvorschrift, Ziffer 2 a, sind hinter dem Worte „gehört“ zwei 
Sternchen anzubringen; an den Fuß der Seite (36) tritt folgende Anmerkung: 
W) Den Familien der im §. 39, 2 und 6 bezeichneten Mannschaften wird, wenn letztere 
Kapitulanten sind und während des Abwartens der Entscheidung auf erhobene Invaliden= 
ansprüche in ein Lazareth aufgenommen werden, der Löhnungszuschuß auch dann gewährt, 
wenn der Ernährer nicht mehr zum Etat- des Truppentheils gehört. 
§. 66 des Servis-Reglements. # 
Zu dem 1. Satz des durch Allerhöchste Kabinets-Ordre vom 21. Februar 1874 fest- 
gesetzten zweiten Abschnitts dieses Paragraphen (Seite 48 des I. Nachtrages) ist unter dem Zeichen *, 
welches ier dem Worte „gewährt“ anzubringen, folgende Anmerkung aufzunehmen: 
Diese Bestimmung findet auf die in der Anmerkung en zu §. 38, 2a der Friedens- 
besoldungs-Vorschrift gedachten Mannschaften als Selbstmiether gleichfalls Anwendung, 
dergestalt, daß der Servis auch während des Empfanges des Löhnungszuschusses bz. bis 
Ende des Monats der Entlassung fortzuzahlen ist. 
No. 730/12. 91. B. 3. v. Kaltenborn. 
*’ 
Kriegeministerium. Berlin den 19. Februar 1897. 
-! 
Abänderung zum Fuß-Exerzir-Reglement für die Fuß--Artillerie. 
Seite 91 Zeile 7 von oben sind die Worte zu streichen: „Das Seitengewehr wird aufgepflanzt.“ 
Deckblätter werden dieserhalb nicht ausgegeben. 
No. 455/2. 92. A. 2. v. Kaltenborn. 
Kriegsministerium. Berlin den 19. Februar 1892. 
Nr. 37. 
Berichtigung der Uebungs-Munitions-Vorschrift. 
Seite 13 *— 5 wanzben ist zu ersetzen durch 
„Patronenhülsen mit 60 Pfennigen, die 5 cm Pat « · i ## 
4 Z z 60, ien 9 em Patronenhülsen mit 1 Mark 40 Pfennigen für 
» oweit bisher nach anderen Sätzen Geldbeträge für i ieferte · i 
sind, hat en'babebher Nach anderet 5 14P5 eträge für zu wenig abgelieferte Patronenhülsen eingezogen 
Deckblätter werden nicht ausgegeben. 
No. 700,2. 92. D. 2. v. Kaltenborn. 
Kriegsministerium. Berlin den 19. Februar 1892. 
Nr. 38. 
. heil Frachsennge an die technischen Institute der Artilleric. 
Tie Kruppentheile und Behörden haben ihre Frachtsendungen an die techni i Artillerie 
en, fuareeede Gergestän cht 9 den Besic der Institute suo In n 
. ·« kosten durch die Institute nicht befonders dnet ist, frachtfrei abzusenden. 
Die Ab « h ers angeordnet ist, frachtfrei abzusende 
— ben für die bezüglichen Frachtsendungen vom Bahnhofe nach den Instituten haben letztere zu 
No. 986/11. 91. D. 3. v. Kaltenborn
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.