Kriegsministerium. Berlin den 12. Februar 1892.
Waffen-Departement.
Nr. 43.
Ausgabe einer neuen Schußtafel. 4
Die Schußtafel Nr. 3 zum Schußtafel-Sammelheft ist neugedruckt und wird den Kommando= k. Behörden
in der erforderlichen Zahl von Exemplaren unter Umschlag zugehen. . ,.
Die bisherige Schußtafel Nr. 3 zum Schußtafel-Sammelheft und die Gebrauchs-Schußtafel für die
3,7 ecm Revolver-Kanone der Landartillerie — aufgestellt Berlin 1887 — treten außer Kraft.
No. 482/2. 92. D. 2. Miüller.
Kriegsministerium. *
Waffen-Departement. Berlin den 13. Februar 1892
Nr. 44. .
AbänderungdesPreiS-Tariföllla übekLFabkikatc der Artillerie-Werkstätten, enthaltend die Sattler.
fabrikate (ausgenommen die Ausrüstungsstücke für Kavallerie), Berlin 1891
Der vorbezeichnete Preis-Tarif ist wie folgt abzuändern bz. zu ergänzen:
Esde. Nr. 137 und 138 ist hinter „schwere“ zu setzen:
feldkanonen und schwere 9 cm Kanonen
und in Spalte „Gezeichnet“ nachzutragen:
B. V.
Lfde. Nr. 140 ist zu streichen.
Lfde. Nr. 262 ist „für 8 cm C/64" zu streichen und hierfür zu setzen:
für 8 cm Stahl-Kanonen C/64,
8 em Broze Kanonen und
. 9em Stahl-Kanonen C/67.
Die Ziffer 13 ist in 14 abzuändern.
Lsde. Nr. 263 ist hinter „Feldkanonen“ zu setzen:
» undschweresomKanoncn
und in Spalte „Gezeichnet“ nachzutragen:
42. C.
Deckblätter werden nicht ausgegeben.
No. 302/2. 92. D. 3. Miüller.
Kriegsministerium. 6 Berlin den 13. Februar 1892.
Waffen-Departement.
Nr. 45.
Ausgabe des 1. Nachtrages zum Preis-Tarif IIIn über Fabrikate der Artillerie-Werkstätten enthaltend
die Sattlerfabrikate (ausgenommen die Ausrüstungsstücke für Kavallerie), Berlin
1691.
Der vorbe
zeichnete Nachtrag wird den Truppen und Behörden in der erforderlichen Anzahl zugehen.
No. 302/2. 92. D. 3. Miüller.
Kriegsministerium. Berlin den 20. Februar 1892.
Waffen-Departement.
Nr. 46.
Wasserdruck-Apparate, Geräthe zur Fertigung von Zielmunition, Gewehre 2c. zu Zielübungen.
Den mit Schußwaffen 88 ausgerüsteten Truppen werden die bei der Munition 71 zur Verwendung, 9
kaeen Wasserdruck-Apparate sowie die Geräthe zur Fertigung von Zielmunition zur beliebigen Verwerthung
überlassen.
Die bei den Truppen noch befindlichen, zu Zielübungen benutzten Schußwaffen 71 und 71 54ç s
d ie Artilleriedepots abzuliefern, sobald die etwa noch vorhandene Ziellibungsmunilion ausgebrauch
wird.
No. 485/2. 92. D. 1.
Müller.