Armee-Verordnungs-latt.
Herausgegeben vom Kriegsministerium.
26. Jahrgang. Gerlin den 13. März 1892. Nr. 4.
Gedruckt und in Vertrieb bei E. S. Mittler & Sohn, Königliche Hofbuchhandlung, Kochstraße 68.
Der vierteljährliche Pränumerationspreis dieses Blattes beträgt 1.4 50 A, Abonnirt kann werden: außerhalb bei den
ostanstalten und bei den Buchhandlungen, in Berlin bei der Expedition, Kochstraße 68.
Bei Letzterer erfolgt auch der Verkauf einzelner Nummern dieses Blattes; der Preis derselben richtet sich nach der Anzahl
der Druckbogen; jeder Druckbogen von 8 Seiten wird dabei mit 20 N berechnet, falls nicht für einzelne Nummern noch
besonders eine Preisermäßigung festgesetzt ist. — Die Expedition liefert auch nur auf einer Seite bedruckte, zum
Einkleben in die Akten geeignete Exemplare. Dieselben sind zum vierteljährlichen Pränumerationspreise von 1.4. 907
durch die Post oder in direlter Zusendung von der Expedition zu beziehen.
Nr. 51.
Tausch der Garnisonen der 4. und 5. Eskadron Ulanen-Regiments Kaiser Alexander III. von Rußland
(Westprenßischen) Nr. 1.
Auf den Mir gehaltenen Vortrag bestimme Ich: Zum 1. Oktober 1892 haben die 1. Eskadron Ulanen-
Regiments Kaiser Alexander III. von Rußland (Weslpreußischen) Nr. 1 in Ostrowo und die 5. Eskadron
desselben Regiments in Militsch die Standorte zu wechseln. Das Kriegsministerium hat hiernach das
eitere zu veranlassen.
Berlin den 3. März 1892.
Wilhelm.
. · v. Kaltenborn.
An das Kriegsministerium.
Kriegsministerium. Berlin den 8. März 1892.
Vorstehende Allerhoͤchste Kabinets-Ordre wird hierdurch zur Kenntniß der Armee gebracht.
No. 205/3. 92. A. l. v. Kaltenborn.
Nr. 52.
Verlegung der 4. Eskadron Kürassier-Regiments von Seydlitz (Magdeburgischen) Nr. 7 von Quedlinburg
nach Halberstadt.
Auf den Mir gehaltenen Vortrag bestimme Ich, daß die 4. Eskadron Kürassier-Negiments von Seydlitz
(Magdeburgischen) Nr. 7 zum I. Juli 1892 von Quedlinburg nach Halberstadt zu verlegen ist. Das Kriegs-
ministerium hat hiernach das Weitere zu veranlassen.
Berlin den 3. März 1892. ·
Wilhelm.
v. Kaltenborn.
An das Kriegsministerium.
Kriegsministerium. Berlin den 8. März 1892.
Vorstehende Allerhöchste Kabinets! Ordre wird hierdurch zur Kenntniß der Armee gebracht.
No. 20/3. 92. A. 1. v. Kaltenborn.