Nr. 53.
Verlegung eines Unterrichtskursus auf der Kriegsschule Glogau.
Muf den Mir gehaltenen Vortrag genehmige Ich, daß der zweite abgekürzte Unterrichtskursus auf der Kriegs-
schule Glogau flatt Anfangs April erst am 3. Juli 1892 beginnt. Das Kriegsministerium hat das Weitere
zu veranlassen.
Berlin den 3. März 1892.
Wilhelm.
v. Kaltenborn.
An das Kriegsministerium.
Kriegsministerium. Berlin den 8. März 1892.
· VorstehendeAllerböchsteKabinetoiOrdrewirdunterBezugnahmeaufZisser1derAllerl)·"o«chsten
Kabinets-Ordre vom 13. November 1890 — Armee-Verordnungs-Blatt Seite 224 — zur Kenntniß der
Armee gebracht.
No. 160/3. 92. A. 2. v. Kaltenborn.
Kriegsministerium. Berlin den 2. März 1892.
Nr. 54.
Verlegung des II. und III. Bataillons Infanterie-Regiments Nr. 137 von Straßburg i. E. nach Hagenau.
ie Verlegung der vorstehend genannten, vorläufig in Straßburg i. E. untergebrachten beiden Bataillone
nach Hagenau (Anlage 1 zur Allerhöchsten Kabinets-Ordre vom 11. März 1887 — Armee-Verordnungs-Blatt
S. 76/77 —) kommt nach Beendigung der diesjährigen Herbstübungen zur Ausführung.
No. 875/2. 92. A. 1. v. Kaltenborn.
Kriegsministerium. Berlin den 3. März 1892.
Nr. 55.
Ergänzung des § 9 der Dienstordnung der Kriegs-Akademie.
Der §. 9 der Dienstordnung der Kriegs-Akademie erhält am Schluß folgenden Zusatz:
„Die als Hospitanten zum Besuch des Cötus I zugelassenen Offiziere sind bezüglich ihrer Gebühr-
nisse wie die kommandirten Offiziere zu behandeln. (58. 24 und 27)“.
Deckblätter werden nicht ausgegeben.
No. 565/2. 92. A. 2. v. Kaltenborn.