Full text: Armee-Verordnungs-Blatt Sechsundzwanzigster Jahrgang (26)

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Die ctatsmäßigen Pferde der Hauptleute sind zum Lehr-Infanterie-Bataillon und 
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Die Kosten für den Marsch der Kommandirten zum Lehr-Infanterie-Bataillon werden von 
letzterem gezahlt und liquidirt. Die Truppentheile haben daher den Mannschaften bz. den 
Kommandoführern einen Ausweis über die Höhe des gezahlten Marschkostenvorschusses mitzugeben, 
damit diese dem Lehr-Infanterie-Bataillon über die wirklich entstandenen Kosten Rechnung 
legen können. 
VIII. Geldverpflegung 2c. 
Wegen der Gehalts= und Löhnungs-Gebührnisse 2c. wird auf den Friedens-Verpflegungs-Etat 
des Lehr-Infanterie-Bataillons verwiesen. Die Offiziere und Mannschaften erhalten Gehalt 
bz. Löhnung, Löhnungszuschuß und Naturalverpflegung von dem Lehr-Infanterie-Bataillon, 
und zwar: 
a) die für die Uebungszeit kommandirten Offiziere vom 1. Mai bis einschließlich September, 
b) die für den Stamm kommandirten Offiziere vom 1. Mai des laufenden bis einschließlich 
30. September des nächsten Jahres, 4 
J) die Unteroffiziere und Gemeinen (Gefreiten) von dem auf den Zusammentrittstag des Lehr- 
Infanterie-Bataillons folgenden Tage ab bis ausschließlich des Abgangstages, !½m!“— 
ch die als Ersatz für zurückberufene Mannschaften Kommandirten von dem auf den Eintreffe- 
tag beim Lehr-Infanterie-Bataillon folgenden Tage ab. ** 
Das Lehr-Infanterie-Bataillon zahlt die Pferdegelder für die Hauptleute der Uebungszeit für 
April bis einschl. August und für den Hauptmann der Stammzeit für April des laufenden bis 
einschl. August des nächsten Jahres. 
Dem Lehr-Infanterie-Bataillon ist von jedem Aufrücken der Kommamdirten in ein höheres Gehalt 
oder in eine höhere Löhnung unter Angabe des Tages, von welchem ab die Zahlung zu erfolgen 
hat, sogleich Kenntniß zu geben, ebenso von der Versetzung eines Kommandirten zu einem andern 
ataillon. 
Die Höhe der vom 1. Mai ab einzuhaltenden Gehaltsabzüge: 
a) zur Wittwenkasse, 
b) .Kleiderkasse, 
c) Regimentsmusikkasse, 
d) für die Lebensversicherungsanstalt für die Armee und Marine, 
e) zur Einkommensteuer nur für die Stamm-Offiziere 
ist sioem Lehr-Infanterie-Bataillon spätestens 14 Tage vor dem Eintreffen der Offiziere mit- 
zutheilen. 
In dieser Mittheilung sind ferner anzugeben: 
) die Reisetage nach Potsdam der für die Uebungszeit kommandirten Offiziere, 
3) bis zu welchem Tage die Hauptleute die Ration von ihrem Truppentheil beziehen werden, 
.) ob das Pferdegeld der Hauptleute in dem monatlichen Betrage von 16,66 Mk. zur Aus- 
zahlung gelangen oder bei der Kasse angesammelt werden soll, 
i) ob noch weitere Gehaltsabzüge zur Deckung von Pferdegeldvorschüssen einzubehalten sind. 
Andere als die voraufgeführten Abzüge werden vom Lehr-Infanterie-Bataillon nicht 
einbehalten. 
Die nach der Gehaltszahlung am 1. April in den Truppenkassen vorhandenen Bestände an 
Wittwenkassen= und Kleiderkassenbeiträgen sowie Lebensversicherungsprämien der zum Stamm 
kammanderten Offiziere sind dem Lehr-Infanterie-Bataillon bis zum 16. desselben Monats 
einzusenden. 
Nach Rückkehr der Ofsiziere zu ihren Truppentheilen werden die unter 3 à bis d bezeichneten, in 
der Kasse des Lehr-Infanterie-Bataillons vorhandenen Gehaltsabzüge und die angesammelten Pferde- 
gelder den Truppentheilen überwiesen. 
äßig · . « zurück zum 
ruppentheil bn Station Wildpark bz. von dieser für Rechnung der Militär-Fonds mit der 
eisenbahn zu befördern. * 
die Zulagen, welche den Unteroffizieren und Mannschaften aus dem Ersparniß= 2c. Fonds ihrer 
Tuppentheile gewährt werden (siehe Bemerkung 2 auf Anlage), zahlt das Lehr-Infanterie- 
Vataillon am Schlusse jedes Monats vorschußweise. Die Erstattung und Einziehung erfolgt wie 
zu IV. 4 angegeben. « 
  
 
	        
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