Armee-Verordnungs-Blatt.
Herausgegeben vom Kriegsministerium.
26. Jahrgang. gerlin den 14. März 1692. Nr. 5.
Gedruckt und in Vertrieb bei E. S. Mittler & Sohn, Königliche Hofbuchhandlung, Kochstraße 68.
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Nr. 69.
Armec-Befehl.
Durch das am heutigen Tage erfolgte Ableben Seiner Königlichen Hoheit des Großherzogs
Ludwig IV. von Hessen und bei Rhein, General-Oberst der Infanterie mit dem Nange eines
General-Feldmarschalls und General-Inspekteur der III. Armee-Inspektion, hat Meine Armee
bGbermals einen schweren Verlust erlitten. 4 4
Ein Deutscher Fürst ist damit aus dem Leben gegangen, der während des glorreichen
Krieges 1870/71 an der Spitze der Großherzoglich Hessischen Truppen als deren tapferer Führer
sich unverwelkliche Lorbeeren errungen und seitdem nicht aufgehört hat, in ernster Friedens-Arbeit
sein wärmstes Interesse an der Armee mit vollster Hingabe zu bethätigen. 4 **1-
Um den Empfindungen schmerzlicher Trauer und ehrender Erinnerung, in denen sich die
Armee mit Mir um den in Gott Entschlafenen vereinigt, noch besonderen Ausdruck zu geben,
bestimme Ich hierdurch: · «
Sämmtliche Offiziere der Armee legen, vom Tage des Eingangs dieser Ordre ab,
drei Tage hindurch den Trauerflor um den linken Oberarm an. "
Bei dem 1. Hessischen Infanterie-Regiment Nr. 81, dessen hoher Chef der verewigte
Großherzog war, sowie bei Meinem 1. Garde-Regiment zu Fuß, welchem Höchstderselbe
à la suite stehend angehörte, währt diese Trauer acht Tage. » ·
3. Die zum Stabe der III. Armee-Inspektion und bei der Großherzoglich Hessischen (25.)
Division kommandirten Königlich Preußischen Offiziere haben sich bezüglich Anlegung
der Trauer den Vorschriften, welche für die Großherzoglich Hessische Dwision gegeben
werden, in Form und Zeitdauer anzuschließen.
Berlin den 13. März 1892. 4
Wilhelm.
Kriegsministerium. Berlin den 14. März 1892.
Vorstehender Armee, Befehl wird hierdurch zur Kenntniß der Armee gebracht.
v. Kalten born.
No. 390/3. 92. K. II. *----...0,