Full text: Armee-Verordnungs-Blatt Sechsundzwanzigster Jahrgang (26)

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rmee-Verordnungs-Vlatt. 
Herausgegeben vom Kriegsministerium. 
26. Jahrgang. Gerlin den 17. Kärz 1892. Nr. G. 
Gedruckt und in Vertrieb bei E. S. Mittler & Sohn, Königliche Hofbuchhandlung, Kochstraße 68. 
  
  
Der vierteljährliche Pränumerationspreis dieses Blattes beträgt 1.K 50 A. Abonnirt kann werden: außerhalb bei den 
Postanstalten und bei den Buchhandlungen, in Berlin bei der Expedition, Kochstraße 68. 
Bei Letzterer erfolgt auch der Verkauf einzelner Nummern dieses Blattes; der Preis derselben richtet sich nach der Anzahl 
der Druckbogen; jeder Druckbogen von 8 Seiten wird dabei mit 20 XN berechnet, falls nicht für einzelne Nummern noch 
besonders eine Preisermäßigung festgesetzt ist. — Die Expedition liefert auch nur auf einer Seite bedruckte, zum 
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durch die Post oder in direkter Zusendung von der Expedition zu begziehen. 
  
Nr. 70. 
Größere Truppenübungen im Jahre 1892. 
Auf den Mir gehaltenen Vortrag bestimme Ich hinsichtlich der diesjährigen größeren Truppenübungen: 
1. Das VIII., XIV. und XVI. Armeekorps halten Manöver vor Mir ab. 
Jedes Armeekorps hat für sich große Parade. · »·. 
a) Bei dem VIII. Armeekorps fällt das in der Felddienst-Ordnung 2. Theil Ziffer 12 
vorgesehene Korpsmanöver gegen markirten Feind aus. Bei dem XVI. Armee- 
lorps findet an Stelle des Korpsmanövers gegen markirten Feind ein Korpsmanöver 
in zwei Parteien gegeneinander statt. Demnächst haben die beiden Armeekorps vier- 
tägige Manöver gegeneinander. 4 !*stb 
b) Bei dem XIV. Armeekorps fällt das in der Felddienst-Ordnung 2. Theil Ziffer 12 
vorgesehene Korpsmanöver gegen markirten Feind ebenfalls aus. Demnächst hat das 
XIV. Armeekorps dreitägige Manöver gegen das XIll. (Königlich Württembergische) 
Armeekorps. 4 » « 
Hinsichtlich der etwaigen Bildung von besonderen Formationen in diesem Jahre bleibt weitere 
Bestimmung vorbehalten. .... 
3. a) Beim VIII. und XVI. Armeelorps wird je eine Kavallerie-Division aufgestellt, deren 
Ordre de bataille aus der Anlage ersichtlich ist. Die Bestimmung der Divisions- 
führer behalte ich Mir vor. Soweit Ich bei dieser Gelegenheit nicht über die 
id der Divisionsstäbe Anordnung treffe, veranlassen die Generalkommandos 
ieselbe. 
b) Die beim VIII. und XVI. Armeekorps aufzustellenden Kavallerie-Divisionen nehmen 
nach Beendigung der gemäß Felddienst-Ordnung 2. Theil Abschnitt D abzuhaltenden 
besonderen Kavallerie-Uebungen an den Manövern der genannten Armeekorps vor 
ir Theil. 4 · 
Die Herbstlbbungen derjenigen Armeekorps, welche nicht vor Mir Manöver abhalten, finden in 
Gemäßheit der Bestimmungen der Felddienst-Ordnung und unter möglichster Berücksichtigung 
der Ernteverhältnisse statt. 4 - » 
Das Königin Augusta Garde-Grenadier-Regiment Nr. 4 nimmt an den Herbstübungen des 
VIII. Armeekorps Theil. 4 
. Bei der Anlage sowohl, als der Ausführung aller Uebungen ist auf Verringerung der Flur= 
schäden Bedacht zu nehmen. In denjenigen Fällen, in denen die Flurentschädigungen als 
besonders hoch sich herausstellen, hat Mir das Kriegsministerium Berichte der Dwisions= 
kommandeure darüber vorzulegen, welchen besonderen Umständen dies zuzuschreiben ist und 
welche Anordnungen zur Verringerung der Flurschäden getroffen waren. 
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