Full text: Armee-Verordnungs-Blatt Sechsundzwanzigster Jahrgang (26)

Die hinsichtlich der Verwendung u. s. w. der außeretatsmäßigen Vizefeldwebel der Infanterie und 
der Jäger unterm 14. März 1889 — Armee-Verordnungs-Blatt, Seite 68 — getroffenen Festsetzungen finden 
für den Train sinngemäße Anwendung. 
bz. wieviel Stellen nach Maßgabe des Zugehens des Offizier-Manquements jedesmal im Laufe 
des nächsten halben Jahres eingehen müssen, wird auch bezüglich des Trains im Laufe des April bz. Oktober 
jeden Jahres mitgetheilt werden. « 
Zu 12. Die Roßärzte bei den Truppen bilden mit denjenigen bei den Militär-Lehrschmieden eine 
Leseldunge zweschaft die Regelung des Gehaltsbezuges erfolgt durch die Inspektion des Militär= 
eterinär-Wesens. 
Die Roßärzte beziehen den Wohnungsgeldzuschuß nach den Sätzen unter V des dem Gesetze vom 
30. Juni 1873, betreffend die Bewilligung von ohnungsgelyhuschüsfen, beigefügten Tarifs, den Servis nach 
den unter B. Iid. Nr. 10 des Seroigkuni, aufgeführten Sätzen. " 
eisekosten, Tagegelder und Umzugskosten sind denselben nach den für „die Subalternen bei den 
übrigen Reichsbehörden“ festgesetzten Sätzen zuständig. · 
Dieskommandozulage(§69,IderFriedens-Besoldungs-Borfchrift),welcheauchbecRemonte- 
Kommandos gewährt wird, beträgt für Roßärzte 3 .„K. täglich. 
Die Roßärzte erhalten bei Kommandos in auswärtige Garnisonen vom Aufhören der für den ersten 
Monat des Aufenthalts am Kommandoorte zuständigen Tagegelder ab für Rechnung des Etatskapitels 34 ein 
ermäßigtes Tagegeld von 3 .„K. mit Ausnahme der zum Oberroßarztkurfus (§ 23 der Militär-Veterinär= 
Ordnung) kommandirten Roßärzte, welche nach Fortfall der Tagegelder eine Zulage von 30 Ax. monatlich aus 
Etatskapitel 24 Titel 8 beziehen. Das Einücken der vorhandenen Roßärzte in die Beamtenklasse der Roßärzte 
wird durch die Inspektion des Militär-Veterinär-Wesens nach Maßgabe des Dienstalters bz. der eintretenden 
Stellenerledigung geregelt. *ê2“ 
Diejenigen zur Zeit vorhandenen Noßärzte, welche aus Etatsrücksichten vorläufig in Beamtenstellen 
nicht einrücken können, bleiben bis zu diesem Zeitpunkte Personen des Soldatenstandes, und finden auf 
dieselben die bisherigen Bestimmungen für Roßärzte ausschliehiich Anwendung. · 
Dasselbe gilt hinsichtlich derjenigen set#t. vorhandenen Roßärzte des Beurlaubtenstandes, welche nicht 
sogleich, sondern nach Maßgabe ihres Dienstalters erst dann gemäß Regelung der Inspektion des Militär- 
Veterinär-Wesens in die Klasse der Militärbeamten übergeführt werden, wenn der im Dienstalter unmittelbar 
nachstehende Roßarzt des Friedensstandes in eine Beamtenstelle einrückt. ½ · « 
Auch bezüglich des vorhandenen charakterisirten Roßarztes bleiben die bisherigen Bestimmungen in Kraft. 
Auf die Geltelnng von Burschen haben die Roßärzte keinen Anspruch. 
Zu 14. Der neue Rationstarif ist auch einzeln bei der Königlichen Hofbuchhandlung von 
E. S. Mittler & Sohn hier, Kochstraße 68/70, zum Preise von 10 Pfg. käuflich. · » 
15. Für jede Korps-Intendantur ist ein etatsmäßiger Zahlmeister-Aspirant als rechnerischer 
Hilfsarbeiter für das Garnison-Bauwesen auf den Etat gebracht, welcher seitens des Generalkommandos 
einem Truppentheil zuzutheilen ist, — vergleiche Vorbemerkung 1 zu den vom 1. April 1892 ab gültigen 
Friedens-Verpflegungs-Etats —. Aus diesen ergiebt sich auch die demzufolge verminderte Anzahl der etats- 
mäßigen galbinvallden für jedes Armeekorps. 
egen des Weiteren wird an die Korps-Intendanturen besonders verfügt werden. 
  
  
  
II. Weitere Bestimmungen in Gemähheit des Reichshaushalts-Etats. 
1. Die den Unteroffizieren 2c. bei den Besatzungstruppen in Elsaß-Lothringen seither gewährte 
Zulage ist auch für 1892/93 zahlbar. · 
AndreStelledeszweitenAbsatzegderZiffer111der,,BeftnnmungenbetreffendVetIvendungunb 
BertechnungderMittelfürGefechts-undSck)ießübunge-1iInGelände2c.«—Armee-Vetvkdnunss- 
Blatt 1890, Seite 38 — tritt Nachstehendes: 
„Dem Ermessen der Generalkommandos bleibt überlasen, auch der Kavallerie und den 
Pionieren zwecks Abhaltung von Schießübungen im Gelände Beträge zu überweisen. 
Die für 1891/92 gewährten Verfügungssummen für Gefechts= und Schießübungen im Gelände 2c. 
werden für 1892/93 um 1000 „K. bei jedem Armeekorps erhöht. ·· 
Die jährlichen Verfügungssummen der Generalkommandos für Uebungen der Kavallerie im 
Feldpionierdienst 2c. werden behufs Bestreitung der Kosten für Schwimmübungen erhöht für
	        
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