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Muster zur: Anlage 6.
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Zahlen-Machweisung
der Offiziere und Offizier-Aspiranten 2c., welche bei Truppen bz.
Behörden des Befehlsbereiches des 2c. (Generalkommandos oder
oberster Waffenbehörde) im Etatsjahre 1893/94 eingezogen
oder noch einzuziehen sind.
Bemerkung: Für die Generalkommandos gelten die umseitigen Spalten.
Die obersten Wassenbehörden (Inspektion der Jäger und Schützen,
General-Inspektion der Fußbarlillerie, General-Inspektion des
Ingenieur= und Pionier-Korps und der Festungen) haben die
Spalten entsprechend zu ändern, so daß die Offiziere und Oftzier
Aspiranten ihrer Wassen zum Nachweise gelangen.
Von Seiten des Chefs des Generalstabes der - sind
die als Adjutanten von Linien-Kommandanturen bestimmten
Offiziere sowie die bei der Eisenbahn-Vrigade und der Luftschiffer-
Abtheilung eingezogenen Offiziere und Offizier-Aspiranten nach-
zuweisen.