Full text: Armee-Verordnungs-Blatt Siebenundzwanzigster Jahrgang (27)

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Muster zur: Anlage 6. 
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Zahlen-Machweisung 
der Offiziere und Offizier-Aspiranten 2c., welche bei Truppen bz. 
Behörden des Befehlsbereiches des 2c. (Generalkommandos oder 
oberster Waffenbehörde) im Etatsjahre 1893/94 eingezogen 
oder noch einzuziehen sind. 
Bemerkung: Für die Generalkommandos gelten die umseitigen Spalten. 
Die obersten Wassenbehörden (Inspektion der Jäger und Schützen, 
General-Inspektion der Fußbarlillerie, General-Inspektion des 
Ingenieur= und Pionier-Korps und der Festungen) haben die 
Spalten entsprechend zu ändern, so daß die Offiziere und Oftzier 
Aspiranten ihrer Wassen zum Nachweise gelangen. 
Von Seiten des Chefs des Generalstabes der - sind 
die als Adjutanten von Linien-Kommandanturen bestimmten 
Offiziere sowie die bei der Eisenbahn-Vrigade und der Luftschiffer- 
Abtheilung eingezogenen Offiziere und Offizier-Aspiranten nach- 
zuweisen.