Full text: Armee-Verordnungs-Blatt Siebenundzwanzigster Jahrgang (27)

b) eine Kriegsschule in Danzig zum 1. Oktober 1893; für dieselbe treten auf den Etat: 
im 1. Juli : # 
zu li 1893: · 
1 Stabsossiner — Direklor —, 
2 
3So # 
  
6 
zum 5 *s ß 
3 Hauptleute 1. Klasse, · 
5 Hauptleute 2. Klasse, Lehrer; 
e) 10 Bezirkskommandos: Kattowitz, II. Bochum, Crefeld, Wesel, Lennep, St. Johann, 
II. Bremen, II. Altona, Waren und Mannheim. Die bisherigen Bezirkekommandos 
Vochum, Bremen und Altona führen die Bezeichnung I. Bochum, I. Bremen und 
I. Altona. Das Bezirkskommando Gräfrath wird unter entsprechender Neubezeichnung 
nach Solingen verlegt. In der Landwehr-Bezirkseintheilung treten die aus der Anlage 
ersichtlichen Aenderungen ein; aus derselben geht auch die territoriale Zusammensetzung 
der neu zu bildenden Bezirkskommandos hervor. Die darin festgesetzte Unterstellung 
einzelner Bezirkskommandos unter die Kavallerie= beziehungsweise Feldartillerie-Brigaden 
erstreckt sich versuchsweise auf sämmtliche Dienstzweige, so daß die betrefsenden Land= 
wehrbezirke aus dem Befehlsbereich der betreffenden Infanterie-Brigaden ganz ausscheiden. 
Für den die Bezirkskommandos betreffenden Geschäftsbereich wird die 7. be- 
ziehungsweise 9. Feldartillerie-Brigade der 13. beziehungsweise 17. Dioision unterstellt; 
d) eine Arbeiter-Abtheilung in Mainzz für dieselbe tritt 1 Hauptmann 1. Klasse als Vor- 
stand auf den Etat. · 
.KommandeuredctLandwehrbezirkeFrankfurtamMain,Hannover,Teltow,Magdebm-g,Siena-, 
Halle,Dottmund,KiehBarmenundBctnausindforianincltioeStabIofsiziecevomNange 
und mit den Befugnissen eines Regimentskommandeurs. Den genannten Bezirkskommandos 
wird je ein zweiter inaktiver Stabsoffizier zugetheilt, welcher in einem Theil der Aushebungs- 
bezirke den Kommandeur als Militärvorsitzenden der Ersatzkommission und in den während des 
Aushebungsgeschäfts ihm zufallenden Obliegenheiten zu vertreten hat. Den Mannschaften des 
Beurlaubtenstandes gegenüber haben diese Stabsosfiziere die Disziplinarstrafgewalt eines Bezirks- 
kommandeurs. 
4. Das Filial-Artilleriedepot in Bromberg wird in ein selbständiges Artilleriedepot umgewandelt; 
für desselbe tritt 1 Haupimann 1. Klasse auf den Etat. 
Das Kommando von Stabsossizieren zur Theilnahme an den Lehrkursen für Hauptleute und 
Premier-Lieutenants bei der Feldartillerte-Schießschule wird von 4 auf 6 Wochen verlängert. 
sür die Ossiziere des Kadettenkorps wird ein besonderer Unterstützungsfonds gebildet. 
Die Gebührmsse von zwei Dritteln der manquirenden Sekonde-Lieutenants der Feldartillerie 
können verwendet werden, um daraus außeretatsmäßige Vizewachtmeister als Ossizierdiensithuer 
u verpslegen, welche auf den Etat der Gemeinen in Anrechnung kommen. Die Zahl dieser 
izzewachtmeister hat das Kriegsministerium festzusetzen. 
. Zur Einrichtung und Unterhaltung von Mannschafts-Bibliotheken werden seitens des Kriegs- 
sseriunn besondere iti werden. 
Diese Bestimmungen treten, sofern nicht ausdrücklich vorstehend für ei regeln ab- 
weichend verfügt ist, mit dem 1. chn in Kaft. h für einzelne Mahregel 
Das Kriegsministerium hat hiernach das Weitere zu veranlassen. 
Berlin, den 26. März 1893. 
Wilhelm. 
An das Kriegsministerium. elm v. Kaltenborn. 
Kriegsministerium. Berlin den 28. März 1893. 
Vorstehende Allerhöchste Kabinete-rdre wird mit Nachstehendem zur Kenntniß der Armee gebracht: 
I. Ausführungs-Bestimmungen. 
Zu le. Die Garnisonarztstelle ist für Wiesb- i i aärzt- 
lichen Funktionen bei der — daszienbaden befiemmt, mgeih ur Wahrnehmung der ert
	        
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